Darf der Vermieter ohne Ankündigung oder Erlaubnis die Wohnung räumen?

9 Antworten

Rechtlich gesehen war das Hausfriedensbruch, schwerer Einbruch-Diebstahl, alles strafbewehrte Handlungen. Sofortige Anzeige bei der Polizei und schriftliche Schadenersatzforderung an den Vermieter (EES). Du solltest dir zur Durchsetzung deiner berechtigten Interessen rechtlichgen Beistand suchen.

Selbst bei mehrmonatigem Rükstand der Mietzahlung ist der Vermieter zu solchem Handeln nicht berechtigt.

Ich kann DIr zwar keine verbindlichen REchtsauskünfte für Deinem Fall geben, aber grundsätzlich darf er das alles selbstverständlich nicht.

Ohne Einverständnis des Mieters darf ein Vermieter nur im absoluten Notfall in dessen Wohnung (etwa wenn es brennt oder Wasserschaden).

Ansonsten kommt Hausfriedensbruch in Frage (§ 123 StGB, glaub ich,, google mal)

Überhaupt darf er keine "Selbstjustiz" üben. ER muß , wie alle !- den üblichen WEg gehen: kündigen, (ich glaub das gibt auch nur dann einen Kündigungsgrund, wenn bei zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht gezahlt wurde. -> googeln Wohnraummietrecht, Kündigung, Mietrückstand)

Selbst wenn die Kündigung wirksamm ist (weil du dieser nicht widersprichst oder weil es ein urteil gibt) , kann er nicht einfach in die Wohung. Dann kommt Räumungsklage. Und wenn der Räumungstermin feststeht und der Mieter immer noch nicht geht, muß er mit der Polzei anrücken.

Du könntest aber umgekehrt zur Polizei gehen und verlangen, daß diese den Vermeiter dazu bringen dich wieder in die Wohnung zu lassen (Wäre dann aber gut, den Mietvertrag oder Meldebestätigung zu haben),

DIe Gegenstände in der Wohnung sind Eigentum des Mieters (gehe ich jetzt mal von aus, daß sie ihm gehören). Er ist auch Besitzer der Sache. insofern darf prinzipiell nur er über die Gegenstände bestimme Der Vermieter hat aber ein Vermieterpfandrecht an den Sachen die der Mieter in die Wohung mitbringt, WENN SIE EIGENTUM des MIETERS sind. Nicht bei Sachen, die etwa der Freundin des Meiters gehören !! Das kann er geltend machen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt. SO kann er zB verhindern daß der Miete kostbare DInge wegschleppt und er (der Vermieter) dann auf den Mietschuldensitzen bleibt. Der Verkauf der GEgenstände , um sie in Geld zu verwandeln, so daß der Vermieter sich daraus dann die ausstehende Miete bezahlen lassen kann, setzt aber wiederum zunächst voraus, daß die Mietschuld überhaupt erst gerichtlich festgestellt wurde etc. DAs alles ist genauestens gesetzlich geregelt. (-> Anwalt fragen oder ÖRA). Einfach wegnehmen darf er sie jedenfalls nicht .

Wenn die Sachen weg sind, kommt strafrechtlich auch Diebstahl (wenn er die Dinge "nur" vernichtet und nicht inder ABsicht genommen hat sie für sich zu behaltent, dann allerdings eher Sachbeschädigung) in Betracht. Kommt natürlich immer auf den EInzelfall an

Ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (du brauchst dabei nur anzugeben , was passiert ist, die rechtliche EInordnung macht dann die Staatsanwaltschaft; kannst aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben, nicht vergessen alle DAten von DIr und Vermieter angeben und den genauen VOrgang aufschreiben und sagen, daß Du Anzeige erstattest und Strafanantrag stellst).

Nach Beratung mit einem Anwalt dann eventuell auf Herausgabe der Wohnung, auf Herausgabe der SAchen oder auf Schadensersatz für die verschwundenen Sachen und Erstattung der Kosten für die Umstände (Taxi, anderweitige Übernachtung und was einem so einfällt, daß dadruch an finanziellem Nachteil entstanden ist) klagen.

das ist hausfriedensbruch, Diebstahl und Wegnahme von besitz. Anzeige. bei Mietrückständen fristlose Kündigung - aber erst nach 2 Monatsmieten, wenn Mieter nicht räumt, Räumungsklage.

Der Vermieter hat meiner Meinung nach Hasufriedensbruch begangen.

Der richtige Weg bei Mietrückständen wäre eine Räumungsklage gewesen.

Wenn diese durch ist,kommt der Vermieter rechtmäßig duch einen Gerichtsvollzieher in den Besitz der Wohnung,

Der Vermieter hatte nicht das Recht den mieter auf die Straße zu setzen.

Was man in diesem Fall machen kann,das weiß ein Mieterbund oder Anwalt,die kennen sich mit sowas aus.

auf keinenfall wenn einmal nicht bezahlt wurde. eine zwangsräumung darf durchgeführt werden, solang es alles vorher angekündigt ist. dann darfst du die wohnung auf leer räumen, musst aber die kosten tragen UND die sachen 6 monate lagern ( auch auf deine kosten ).