Vermieter zur Katze überreden/überzeugen

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Wenn der Vermieter nicht will können Sie nichts machen.

Der Rat von Algul vergessen Sie bitte mal ganz schnell sonst sind Sie schneller auf Wohnungssuche als Ihnen lieb ist.

Zumindest kann er Ihnen die erleicherte Kündigung geben und muss dann nicht mal einen Grund benennen.

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Laden Sie ihn ein, reden in Ruhe mit ihm, fragen ihn nach seinen Bedenken und zeigen ihm Bilder von der Rasse.

Auch eine schriftliche Vereinbarung, dass Sie alle Schäden, die die Katze verursacht, bezahlen werden, kann hilfreich sein.

MfG

Johnnymcmuff

Einfach so eine Katze anzuschaffen halte ich für falsch, Gesetz hin, Gesetz her. Wenn man nur Ärger hat kann das Leben hart sein, und wenn Ihr den Vermieter "übergeht" dann wird es Ärger geben. In einem solchen Fall wäre es besser, auf Katzen zu verzichten. Ich habe bei Besichtigung meiner Wohnung gewußt, dass ich eine Katze haben möchte und habe den Vermieter gefragt, ob das ein Problem für ihn wäre. War es zunächst, weil die Vormieterin in dieser Wohnung vier Katzen gehalten hat und es damit Probleme gegeben hat was wohl den Geruch angegangen war. In dem Fall sollte man auch den Vermieter verstehen. Er hat erst eine Katze erlaubt, es wurden zwei Perserkatzen. Artgerechte Haltung ist halt nun einmal zu zweit, und Perser, weil das die ruhigsten Wohnungskatzen sind. Und so ist es auch, meine beiden schlafen sehr viel, und das Gemaunze ist so leise, das hört man nicht einmal. Im Flur habe ich eine Katzentoilette stehen mit Holzstreu, das riecht gar nicht, höchstens nach Baumarkt. Und dann haben sie noch eins mit normalem Streu. Es gibt also gar keine Probleme. :-) Prinzipiell wissen die meisten Nachbarn nicht einmal, dass Katzen hier wohnen. Ich würde allerdings kein Tier heimlich kaufen, weil Ihr immer damit rechnen müsst, mit der Transportbox gesehen zu werden, wenn Ihr zum TA müsst. Und Katzen am Fenster können auch auffallen. Redet mit dem Vermieter, sagt ihm, Ihr würdet Euch für eine ruhige Rasse entscheiden und so weiter. Meistens spielen noch ortsübliche Gegebenheiten eine Rolle. Ihr könntet noch einen Anwalt zu Rate ziehen, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Der kann dann auch mal den Mietvertrag durchlesen, was da über Haustiere steht. Es gibt ja so Feinheiten bei Ausdrücken. Generelles Haustierverbot ist jedenfalls unwirksam. Eine Katze gilt als nicht störend, und wenn sie verboten wird muss das auch begründet sein. Anders Freigänger, die müssen nicht geduldet werden. Der Vermieter kann es verbieten, dass eine Katze durch den Hausflur läuft. Wenn eine Katze erst einmal ein halbes Jahr bei Euch wohnt, dann kommt das einer Erlaubnis zur Haustierhaltung gleich und der Vermieter darf sie Euch nicht verbieten. Aber ein halbes Jahr ist lang. Kurz nachdem meine Katzen eingezogen sind war das Verbot zur Katzenhaltung übrigens in meinem Fall passé: der Mieter über mir holte sich einen Schäferhund. ;-) Ich glaub das war eine Woche nach dem Einzug meiner beiden Fellnasen. Manchmal kann man auch Glück haben und so eine Sache regelt sich von allein. Wenn Euer Vermieter einen Hund hat darf er Euch keine Katzenhaltung verbieten. Es muss ja gerecht sein. Ein Vermieter darf zwar entscheiden, ob er Tiere erlaubt oder nicht, aber er ist noch lange nicht allmächtig.

Nemisis2010  09.02.2014, 09:06

Wenn eine Katze erst einmal ein halbes Jahr bei Euch wohnt, dann kommt das einer Erlaubnis zur Haustierhaltung gleich und der Vermieter darf sie Euch nicht verbieten.

Im deutschen Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht und Stillschweigen bedeutet auch keine Zustimmung.

SophieMarie  09.02.2014, 11:50
@Nemisis2010

In dem Fall schon. Die Katzen leben ein halbes Jahr in der Wohnung, stören also offensichtlich nicht, stinken nicht und machen bei artgerechter Haltung nichts kaputt. Warum sollte man da einen Grund haben, die Tiere zu verbieten? Für ein Verbot muss ein Grund vorliegen. Ich habe in einem Haus gewohnt mit Eigentumswohnungen. Einige waren vermietet. Hunde waren nicht erlaubt, aber gegen Katzen konnten die Eigentümer nichts machen, so sehr sie es auch gemeinsam versucht haben. Von Katzen geht keine Störung aus. Gott sei dank sehen Gerichte das auch immer mehr so.

johnnymcmuff  12.02.2014, 20:11
@SophieMarie

Die Katzen leben ein halbes Jahr in der Wohnung, stören also offensichtlich nicht, stinken nicht und machen bei artgerechter Haltung nichts kaputt. Warum sollte man da einen Grund haben, die Tiere zu verbieten?

Weil der Vermieter vielleicht erst jetzt von der Katzenhaltung erfahren hat.

Man sollte auch nicht nur die irreführende Überschrift lesen, sondern auch:

Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.

johnnymcmuff  12.02.2014, 20:12
@johnnymcmuff

Einfach so eine Katze anzuschaffen halte ich für falsch, Gesetz hin, Gesetz her.

Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung.

SophieMarie  17.02.2014, 00:19
@johnnymcmuff

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Katzen als Kleintiere einzustufen sind, weil sie nicht störend für andere Mieter sind (sofern sie Wohnungskatzen sind). Wenn sie ein halbes Jahr in der Wohnung leben ohne dass der Vermieter was sagt, kommt das einer Erlaubnis zur Tierhaltung gleich, weil die Katzen wohl in der Zeit niemals gestört haben können. Es ist ja gut, wenn Vermieter hier auf ihr Recht beharren, aber mal ganz ehrlich, ich sehe keine Störung bei Katzen, jedenfalls nicht mehr als bei anderen Kleintieren auch. Nur weil man mal wieder meckern kann und sich wehren heißt das ja nicht, dass man es auch machen muss. Es gibt genug Vermieter, die wollen keine Kinder in ihren Wohnungen, na gut. Dann wollen sie aber auch keine Katzen, keine Ausländer, keine Schwangeren, keine Alten und schon gar keine Jungen. Himmel, kauft Euch nen Mausoleum, dann habt Ihr nur Ruhe und Frieden und alles geht nach Eurem Willen.

johnnymcmuff  23.02.2014, 17:22
@SophieMarie
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Katzen als Kleintiere einzustufen sind, weil sie nicht störend für andere Mieter sind (sofern sie Wohnungskatzen sind)

Da zeige mir bitte mal das Urteil, den ich kenne nur das gegenteilige Urteil:

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind ___________________________________________________________________

Es ist kein Freibrief:

Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-34006_BGH-zur-Tierhaltung-in-Mietwohnungen.news5149.htm

Der BGH hat schon vor längerer Zeit festgestellt, daß Hunde und Katzen keine Kleintiere sind und deren Haltung die Zustimmung der Vermieter bedürfen.

Falls Du also einen Mietvertrag mit der Klausel, daß die Zustimmung des Vermieters zur Hunde- oder Katzenhaltung geben muß, hast - so ist diese weiter wirksam. Das von @Algul zitierte Urteil bezieht sich ausdrücklich auf eine generelle Hundehaltungsverbotsklausel im Mietvertrag. Diese wäre unwirksam. Es ist aber lediglich ein Urteil, also eine Einzelfallentscheidung, kein Gesetz.

Allerdings ist mMn der Mieter gut beraten vor der Anschaffung eines Hundes oder Katze den Vermieter vorher um Erlaubnis zu bitten, und zwar auch dann wenn der Mietvertrag keine Klausel bezüglich der Hunde- u. Katzenhaltung enthalten würde.

Außerdem wurdest Du bereits auf das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters in einem von ihm selbst bewohnten Zweifamilienhaus gem. § 573a BGB hingewiesen. Der Vermieter kann hier eine Kündigung aussprechen ohne diese begründen zu müssen.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Wenn sie keine Katze mehr möchten, dann werden sie ihre Gründe dafür haben. Ich würde einmal ganz nett danach fragen, vielleicht findest Du den Grund heraus und kannst sie umstimmen, ohne sie zu überrumpeln. Grundsätzlich aber ist selbstverständlich ihr Wunsch zu respektieren.

Egal was Sie möchte laut neuestem Gesetz kannst die einfach anschaffen und die haben kein Recht es zu verbieten.

Herb3472  08.02.2014, 13:51

Also ich denke, als Hauseigentümer hat man doch das Recht, zu bestimmen, ob und welche Tierhaltung man in seinem eigenen Haus erlaubt? Oder ist das in Deutschland anders?

Abgesehen von der Rechtslage fände ich es nicht besonders geschickt und diplomatisch, sich gleich von Anfang an mit den Hauseigentümern anzulegen - oder siehst Du das anders?

Algul  08.02.2014, 14:16
@Herb3472

Jetzt hab ichs gefunden.

Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam, entschied Bundesgerichtshof (BGH). "Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet", heißt es im Urteil.

Die Richter gaben damit der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund aufnehmen, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, "keine Hunde und Katzen zu halten". Die Wohnungsbaugenossenschaft forderte den Mieter auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Mieter weigerte sich jedoch und behielt nun auch vor dem Bundesgerichtshof recht.

Interessen anderer Mieter und Nachbarn berücksichtigen

Die Richter verwiesen jedoch darauf, dass die Unwirksamkeit der Klausel nicht dazu führe, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann".

Vielmehr müsse eine umfassende Abwägung im Einzelfall erfolgen. Die Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn seien zu berücksichtigen. Nur wenn die "Störfaktoren" überwiegen, darf der Vermieter die Tierhaltung verbieten.

Aktenzeichen VIII ZR 168/12

johnnymcmuff  08.02.2014, 14:24
@Herb3472

Also ich denke, als Hauseigentümer hat man doch das Recht, zu bestimmen, ob und welche Tierhaltung man in seinem eigenen Haus erlaubt? Oder ist das in Deutschland anders?

Algul hat keine Ahnung von dem urteil und auch nicht von Mietrecht.

Er weiß bestimmt auch nicht folgende Möglichkeit für den Vermieter:

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Jetzt hab ichs gefunden.

Aber man muss es auch verstehen können.

johnnymcmuff  08.02.2014, 14:22

Egal was Sie möchte laut neuestem Gesetz kannst die einfach anschaffen und die haben kein Recht es zu verbieten.

Das ist falsch. Auch das zitierte Urteil versteht Du falsch!

Zudem ist es eine Urteil und kein Gesetz und es besagt lediglich, dass der Vermieter die Interessen aller Parteien berücksichtigen soll.

Man sollte hier nicht so gefährliche Ratschäge geben, gibst Du Ihnen einen Wohnung, wenn sie auf Deine rat hin gekündigt werden?

http://www.gutefrage.net/policy

Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.