Vermierter zum Hund überreden?!

13 Antworten

Gar nicht, man sollte es auch nicht übertreiben und die Gutmütigkeit des Vermieters ausnutzen. So eine Genehmigung kann vom Vermieter nämlich auch jederzeit widerrufen werden.....

"Der Vermieter kann nicht ohne triftigen Grund die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen."

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Tierhaltung_in_der_Mietwohnung.pdf

@BrockJason

Jeder Vermieter findet einen triftigen Grund, glaub mir!

@StupidGirl

das mag sein, nützt ihm aber nichts.

@taigafee

Nutzt ihm schon was. Wie gesagt, die Genehmigung kann widerrufen werden. Wobei hier auch hoffentlich die schriftliche Genehmigung der Katze vorliegt......

  1. Ein Hund kann nicht in ein Katzenklo gehen! mit einem Hund muss man raus gehen den er ist keine Katze!

  2. ihr brauchtet die Katze weil ihr scheidungskinder seit? ich denke nicht das ihr einen Hund braucht weil ihr scheideungskinder seit

  3. ihr könnt den vermieter nicht überreden

1.Das ist ja auch nur eine alternative zu dem gassi gehen, natürlich gehen wir mit dem raus. 2. Das hat meine mama so den Vermieter gesagt um ihn zu überreden. 3. Wieso nicht? Man kanns doch mal versuchen den Vermieter zu überzeugen :)

1.Das ist ja auch nur eine alternative zu dem gassi gehen, natürlich gehen wir mit dem raus. 2. Das hat meine mama so den Vermieter gesagt um ihn zu überreden. 3. Wieso nicht? Man kanns doch mal versuchen den Vermieter zu überzeugen :)

sei vorsichtig mit hunden aus dem internet. da werden die hunde in den höchsten tönen gelobt, und wenn er dann bei dir ist, ist er weder stubenrein noch erzogen, noch katzenfreundlich. kann alles passieren.

wenn der kater nur geduldet ist, kannst du so ein risiko einfach nicht eingehen. das gibt gewiss tränen!

Bestech ihn

einen hund aufs katzenklo zu schicken ist eine tierquaelerei - auch ein chihuahua ist ein hund! das ist eine haltung ,die nicht artgerecht ist!

tiere sind nicht dazu da um scheidungskinder zu troesten...

fuer kleintiere und katzen gelten bei vermietungen andere regeln als fuer hunde - sind die auch noch so klein.

wenn du mir als vermieter was von katzenklos fuer hunde erzaehlen wuerdest -wueste ich gleich - du bist voellig ahnungslos in hundehaltung und alleine das waere ein grund, dir die haltung zu verbieten. die folge von einem katzenklo fuer hunde ist in 90% der faelle folgendes: der hund pinkelt die ganze wohnung voll!

auch fuer "notfaelle" ist das nichts. im notfall muss mensch mit seinem hund alle 2 stunden raus.