Katze in Mietwohnung. Vermieter Bescheid sagen?

12 Antworten

Diese Klausel ist so zulässig, denn sie schließt die Haltung von Hund und Katze ja nicht kategorisch aus.

Ergo tust Du gut daran Deinen Vermieter um genehmigung zu bitten.

Quietsch93 
Fragesteller
 06.11.2017, 01:10

Okay dann mache ich das. Danke dir 

Diese Klausel ist NICHT ungültig. Es wäre ungültig, wenn in einem Formularmietvertrag die Haustierhaltung von vornherein ausgeschlossen wird.  Hier aber ist der Vermieter um Zustimmung zu fragen. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag ungültige Klauseln zur Tierhaltung beinhalten würde.

Für die Haltung einer Katze ist IMMER die Zustimmung des Vermieters erforderlich, egal was im Mietvertrag steht. Es sei denn, es ist von vornherein mietvertraglich erlaubt.

Die Klausel ist so nicht unzulässig, da hast du etwas falsch verstanden. Die wäre unnötig und unzulässig, wenn sie sich auf sog. Kleintiere/Käfigtiere beziehen würde, zu denen Katzen und Hunde aber nicht zählen.

Also mußt du deinem Vermieter nicht nur "Bescheid sagen", du mußt dir die Erlaubnis zur Haltung von Katzen holen.


Hallo,

vergiss alles, was du im Internet gesehen hast und verlass dich lieber auf die gesetzliche Regelung

Wahr ist, dass ein Mietvertrag nicht grundsätzlich und von vornherein die Haltung von Hund und Katze ausschließen darf (Kleintiere betrifft dies nicht).

Das bedeutet aber nun nicht, dass somit die Haltung von Hund und Katz automatisch erlaubt wäre.

Richtig ist vielmehr, dass im individuellen Einzelfall der Mieter um die Erlaubnis zur Haltung von Hund und Katz nachfragen muss. Der Vermieter ist grundsätzlich gehalten, dies zu erlauben, er kann aber, wenn er gute ausreichende Gründe dafür hat, diese Erlaubnis auch versagen.

Hier gilt es immer, eine Interessensabwägung vorzunehmen:

Bei der Abwägung der Interessen kommen z.B. infrage:

- berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn nach Ruhe und ohne Hundebelästigung in welcher Form auch immer

- Größe, Zustand und Lage der Wohnung oder des Hauses

- Art, Größe, Verhalten und Anzahl der (bereits) gehaltenen Hunde im Haus

- Art des vom Mieter gewünschten Hundes

- die persönlichen Verhältnisse (alle berufstätig, Hund viel alleine?),

- bisherige Handhabung durch den Vermieter

- Verkotung der Umgebung

- drohende Verschmutzung sowie eine übermäßige Abnutzung des
Mietobjekts

- drohende Verschmutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses (durch
Hundehaare, dreckige Pfoten etc.) und dann werden die Hundehalter oft
pampig, wenn sie den Dreck ihrer Hunde wegmachen sollen!

- wenn es sich um eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen handelt und
die Eigentümerversammlung sich gegen eine Hundehaltung ausgesprochen
hat, kann ein Vermieter ebenfalls dieser Regelung nicht zuwider handeln

Ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter bringt häufig das gewünschte Ergebnis. Einfach eine Katze anzuschaffen birgt Ärger und im schlimmsten Fall die Gefahr einer Kündigung.

Gutes Gelingen

Daniela

Jetzt habe ich in paar Videos gesehen das diese Klausel unzulässig ist.

Das bezweifle ich aber sehr, denn genau diese Klausel wäre zulässig. Nenne mal bitte eine Quelle.

Meint ihr ich soll unserem Vermieter Bescheid geben ?

Du musst ihn um Erlaubnis fragen.