Vermieter verbietet die Katze wegen plötzlicher Allergie!

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Mietvertrag hin oder her, theoretisch darf der Vermieter euch die Katzenhaltung nicht MEHR bieten . Wohnen noch andere im Haus, müssen die einverstanden sein . Das plötzliche Vorbringen einer Allergie müßte schon bewiesen werden, durch ein Gutachten . Sonst könnte man ja sonst was behaupten . Doch die Katze nach den neuen Gesetzen durch zudrücken würde ich nicht empfehlen . Weil er euch eine Niederlage dann auf anderer Art und Weise spüren liese . Einigt euch ! Sucht Kompromisse und Alternativen . Es gibt auch noch einen Mieterverein an den ihr euch wenden könnt .

Ich vergass noch was und zwar die Wichtigkeit der Katzenhaltung, ist eine Katze zu diesen Zeitpunkt die ganze Streiterei wert ? Oder ist es viel mehr eine Frage des Prinzips "ja nicht verlieren" ? Ich hät früher auch soooooo gern eine Katze gehabt und mußte mich schließlich damit begnügen die Katze unseres Nachbarn entgegen seines Willens abzurichten und zu erziehen, bis sie die Mäuse vergessen hatte - das brachte den gleichen Streit und viel Spaß - eine Katze habe ich erst später, im Einvernehmen aller Einwohner, in unserer eigenen Wohnung halten dürfen .

@Blaeckjak
Mietvertrag hin oder her, theoretisch darf der Vermieter euch die Katzenhaltung nicht MEHR bieten .

Praktisch hat er immer noch die Möglichkeit.

Hallo, zur Beruhigung der Situation würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das kostet vielleicht 50 Euro, dann habt ihr aber eine eindeutige Auskunft. Meiner Meinung nach kann er nachträglich die Haltung euerer Katze nicht verbieten, wenn er es euch von Anfang an erlaubt hat. Oder habt ihr vorausgesetzt, dass, wenn er es den Vormietern erlaubt hat eine Katze zu hatten, das auch automatisch für euch gilt? Schaut noch einmal in eueren Mietvertrag, was dort genau steht und überlegt, ob der Vermieter bei eurem Einzug der Katzenhaltung auch zugestimmt hat. Ich hoffe, es klärt sich alles einvernehmlich.

Hm, ich würde eine neutrale Stelle aufsuchen, z.B. Mieterberatung bei der Verbraucherzentrale, Mietervereine usw. Ich vermute, manche Anwälte beraten nicht neutral, da es bei einem Prozess für sie auch Geld zu verdienen gibt.

Muss ich den Kater nun wirklich abgeben?

Wenn Ihr mit dem Vermieter in einem Haus wohnt vermutlich ja.

So wie ich das lese gibt es keine schriftliche Erlaubnis eine Katze zu halten.

Das der VM den Vormietern die Katzenhaltung erlaubt hat ist völlig irrelevant.

Wir bekamen eine Mail von unserem Vermieter, dass die Katzenhaltung untersagt ist, weil er und sein Sohnemann eine Katzenallergie haben.Darauf hin haben wir unsere Vormieter angerufen. Diese haben auch zwei Jahre eine Katze gehalten. Sie schickten uns ihrem Mietvertrag zu wo drin steht das die Katze bleiben darf und die Katzenhaltung erlaubt ist.

Entscheidend ist, was in Eurem Mietvertrag steht und nicht das vom Vormieter;daraus lässt sich kein Recht ableiten.

Als der Vermieter uns die Wohnung vor 5 Monaten gezeigt hat, streichelte er noch die Katze unserer Vormieter. VOR UNSEREN AUGEN!

Ist LEIDER nicht relevant.

Aber als wir eingezogen sind, haben wir mit ihm gesprochen und er meinte wir sollen nur bei Hunden Fragen!

Vereinbarungen sollte man immer schriftlich festhalten.

Sucht Euch eine Wohnung wo Katzenhaltung erlaubt ist oder versucht den Vermieter umzustimmen.

MfG

Johnny

Eig darf der Vermieter doch nur die Haltung von Hunden verbieten Katzen zählen doch zu Kleintieren oder? Und Kleintiere darf man auch bei ausdrücklichen Verbot halten? Ich weiß es jz auch nicht so genau aber wir wurden nur wegen des hundes angeschnauzt nicht wegen der katze... unser vermieter redet auch immer was von allergie obwohl er unseren hund und katze anfasste ohne ausschlag und what ever...