Vermieter verbietet uns einen eigenen briefkasten . Was können wir tun?

4 Antworten

Der Vermieter ist sogar verpflichtet..schon wegen des Briefgeheimnisses, euch einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen.

Im Link nachzulesen und besteht darauf..

http://www.fnp.de/ratgeber/hausundgarten/Mieter-haben-Anspruch-auf-Briefkasten;art392,789487


Wir bestehen da drauf. Aber er weigert sich dennoch das wir unseren eigenen anbringen und sagt wenn wir es trotzdem tun ruft er die Polizei wegen Sachbeschädigung.

@JaydensMamma

Sorry..dann solltet ihr ihm sagen..er ist dazu verpflichtet! Polizei(??), die hat wahrhaft wichtigere Dinge zu tun und würden deswegen sicher auch gar nicht kommen! Laßt euch doch nicht ins Boxhorn jagen!

@amdros

Aber einfach anbringen ohne seinen Segen zu haben kann man ja auch nicht machen oder?

@JaydensMamma

Das ist euer gutes Recht ihn anbringen zu dürfen..der Vermieter kann euch deswegen nicht belangen. Weshalb nur laßt ihr euch von ihm dermaßen  einschüchtern!?

@amdros

Schlüssel von unserer Wohnung gehortet und waren in unserer Abwesenheit auch schon hier drin.

..das wäre ein weiterer Grund zur Anzeige..das ist Hausfriedensbruch und zum anderen..darf er ohne eure Erlaubnis nicht einen Schlüssel von der vermieteten Wohnung behalten.

Wie stellt der Zusteller denn Eure Post zu? Muss er stets klingeln? Oder die Post einfach in einen "Gemeinschaftsbriefkasten" werfen?

Die Verwendung eines eigenen Hausbriefkastens gehört zu einer ordnungs-gemäßen Nutzung einer Wohnung. Genauso kann Euch der Vermieter wohl kaum einen Fernseher verbieten. Weist Euren Vermieter also mit Nachdruck darauf hin, dass ein Hausbriefkasten zum Standard einer Mietwohnung gehört!

Wir haben mehrfach versucht mit ihm zu reden. Selbst das Schreiben vom Anwalt wird ignoriert. Er sagt gibt's nicht. Mein Mann sagt schon er bringt ihn einfach iwo an aber das wäre laut Vermieter dann Sachbeschädigung 

@JaydensMamma

laut Vermieter dann Sachbeschädigung

..wie kann es Sachbeschädigung sein, wenn es von Rechtswegen zu dem Mietvertrag gehört! Du schreibst u. a., daß ihr schon geöffnete Post bekommen habt, dann laß dir sagen, das wäre ein Grund ihn anzuzeigen..Verletzung des Postgeheimnisses. Das solltet ihr ihm dann mal zur Antwort geben!

Jeder Mieter hat Anspruch auf einen eigenen funktionstüchtigen Briefkasten. Sollte euer Vermieter trotz Aufforderung keinen Briefkasten zur Verfügung stellen, könnt ihr selbst einen anbringen. Ihr müsst euch dann aber mit dem Vermieter über den Anbringungsort abstimmen.

Dein Hinweis "Kündigung wegen Schlossaustausch" in der Themenvorschau irritiert mich allerdings. Was steckt dahinter?

Der Vermieter will uns nun auch kündigen da wir ein eigenes schloss in der Wohnung eingebaut haben ohne ihn zu fragen. Aber dazu muss ich noch sagen dass der Vermieter mehrere Schlüssel vom alten schloss gehortet hat und auch ungefragt in unserer Abwesenheit in unserer Wohnung war

@JaydensMamma

Ich verstehe, da habt ihr richtig gehandelt. Das alte Schloss solltet ihr lediglich aufbewahren.

den Vermieter fragen, wo der Postbote eure Post lassen soll ...... vor der Haustür im Schnee? 

Wir haben ja einen gemeinschaftsbriefkasten.  Wohnen mit den Vermietern im gleichen Haus. Aber die Briefe kamen mehrfach offen bzw gar nicht an. Wir haben einen eigenen Kasten gekauft aber nun weigert er sich das wir den anbringen.

@JaydensMamma

Wir haben ja einen gemeinschaftsbriefkasten

...das ist kein Grund..für euch keinen eigenen anzubringen. Steht alles im Link, den ich eingesetzt habe!