Vermieter zahlt NK nicht aus.

4 Antworten

Soweit der Mieter der Schuldner ist, kann der Gläubiger auch den Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution, den Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder auch die vollständige oder teilweise Rückerstattung eines Baukostenzuschusses pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. 

http://www.iww.de/mk/archiv/beratungspraxis-mieter-und-vermieter-als-drittschuldnerdas-muessen-sie-wissen-f17419

Liegt dem  Vermieter ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor muß er das Guthaben an den Gläubiger überweisen.

Das Geld steht dir zu. Wenn der Vermieter es aber nicht außerhalb seines eigenen Geldes mit dem entsprechenden Verwendungszweck angelegt hat, ist nicht erkennbar, dass das Geld überhaupt von dir ist. Dann musst du klagen. Es sei denn, der Vermieter hat noch offene Forderungen dir gegenüber. - Jetzige Mietnebenkosten kürzen!

Das ist leider vollkommener Quatsch. Wenn es einen Pfändungsbeschluss gibt, hat der Vermieter das zunächst an die pfändenden Gläubiger auszukehren. Gegen den Vermieter zu klagen, bringt absolut nichts. Wenn man dagegen vorgehen will, müsste man den Pfändungsbeschluss angreifen. Ob man das kann, wage ich zu bezweifeln.

Die Mietnebenkosten zu kürzen ist noch größerer Blödsinn. Damit provoziert man nur eine Kündigung.

Das Geld steht dir zu.

Nicht wenn dem VM ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt.

@Besserwisser65: Du glänzt hier immer wider mit gepflegtem Nichtwissen. Bitte antworte nur, wenn Du die richtige Antwort kennst.

Wie kommen deine Gläubiger eigentlich an die Adresse deines Vermieters? Das geht die doch gar nichts an, oder?

Durch die EV. weil ich auch eine Kautipn hinterlegt habe beim Vermieter

@benush

ok. Ich sehe das wie Besserwisser65 - die Zahlung gehört dir und du bedienst dann deine Schuldner. Fordere ihn mit Frist auf, die Nebenkostenguthaben auszuzahlen, und kündige ihm an bei Verstreichen der Frist die Vorauszahlung entsprechend zu kürzen.

@angy2001

So funktioniert das nicht, wenn gepfändet wird. Bitte gebt hier bei solch wichtigen Themen keine Ratschläge, wenn ihr keine Ahnung von der Materie habt.

@benush: Lass dir vom Vermieter eine Bestätigung geben, dass er die Nebenkosten-Gutschrift an die Gläubiger ausgezahlt hat. Viel mehr wirst du nicht tun können. Pfändung ist Pfändung.

Die Pfändung der Mietkaution kommt erst zum Tragen, sobald du ausziehst und sie dann ausgezahlt würde.

Da bist Du mal im Irrtum angy. Gläubiger können auch die hinterlegte Kaution und evtl. NK-Guthaben des Mieters pfänden. Genau wie Gläubiger die Mietzahlungen pfänden können. In dem Fall muß dann der Mieter die Kaltmiete an den Gläubiger zahlen.

Natürlich nur wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen.

@anitari

Ok, danke für die Erläuterung.

Was hat denn dein Vermieter mit den Schulden am Hut, die du bei anderen Stellen hast?