Kann der Vermieter auf Nebenkostenabrechnung verzichten?
Hallo, mein alter Vermieter (01.01.19 bis 31.05.19) und ich treffen uns heute zum Austausch der Mietkaution. Es muss meinerseits noch eine Rechung bezahlt werden, für Bohrlöcher, dann bekomme ich in Anschluss direkt die Mietkaution. Heute wird wie gesagt alles gezahlt und ich bekomme die Kaution, samt aufgesetztem Schreiben, von beiden unterschrieben zurück.
Der Vermieter will auf eine NK-Abrechnung für den Zeitraum verzichten, weil er schlicht "Keinen Bock" mehr auf mich hat... Kann er auf eine NK-Abrechnung verzichten? Wenn ja, ist ein Schreiben, wo ich dies festhalte und ihn unterschreiben lasse sinnvoll ? Mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Kann er auf eine NK-Abrechnung verzichten?
Nein, es sei denn, Du stimmst dem zu.
Wenn ja, ist ein Schreiben, wo ich dies festhalte und ihn unterschreiben lasse sinnvoll ?
Keinesfalls, es sei denn Du willst dem Vermieter Geld schenken.
Grundsätzlich hat der Vermieter 12 Monate Zeit, eine Abrechnung zuzustellen. Wenn die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch ist, dann muss der Vermieter bis zum 31.12.2020 eine Abrechnung zugestellt haben.
Ich würde also am 01.01.2021 den Vermieter auffordern, eine Abrechnung zuzustellen.
Warum so spät: Nach 2020 kann der Vermieter keine Nachzahlungen verlangen, allerdings muss er ein mögliches Guthaben auszahlen.
Auf die ganze Sache kannst Du aber verzichten, wenn Du jetzt schon weißt, dass eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Der Vermieter kann darauf nicht verzichten. Aber du kannst drauf verzichten, die Abrechnung einzufordern. Daher ist auch kein Schreiben erforderlich.
Doch überleg mal. Warum will der Vermieter drauf verzichten? Doch sicherlich, weil er weiß, dass er dir etwas zurück erstatten müsste. Wenn er noch eine Nachzahlung von dir verlangen kann, würde er vermutlich nicht verzichten wollen sondern kassieren. Meinst du nicht auch?
Dass er aufs Geld aus ist, zeit ja schon, dass er sich Bohrlöcher bezahlen lässt. Denn in den meisten Fällen muss man dafür nicht zahlen. An einer Verpflichtung zur Renovierung kann es in deinem Fall auch nicht liegen, denn dann müßtest du auch streichen.
Der Vermieter rechnet mit deiner Dummheit. Vermutlich ist ein Guthaben zu erwarten. Das soll in seine Tasche wandern.
Fordere wie im Gesetz festgeschrieben, eine ordentliche Abrechnung. Dafür hat er allerdings noch Zeit bis 31.12.20 (bei Kalenderjahrmodus).
Das hattest du doch schon vor 2 Tagen gefragt. //
Ja, kann er. Er kann auf alle ihm gesetzlich zustehenden Zahlungen verzichten. Das muss er dir im Protokoll schriftlich bestätigen.
... ich kenne jedenfalls keinen Mieter, der auf seine Vorauszahlungen einfach nur so verzichtet.
Und der Verlauf von allerbesten Vermieter der Welt bis zum größten A. ist bei Mietern eben oft schon nach wenigen Wochen vollzogen.
Und warum müssen Bohrlöcher bezahlt werden, gibt es keine PH? Meine übernimmt angerichtete Schäden.