Darf der Vermieter eine neue teurere Gebäudeversicherung abschließen ohne den Mieter zu informieren?

4 Antworten

Er ist an das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gebunden.

Generell kann (und musste er hier wohl) er eine andere Versicherung abschließen, er muss aber eben wirtschaftlich vernünftig handeln.

Hole Dir Rat bei einer Verbraucherzentrale, das kostet wenig und hilft sicher sehr viel weiter.

Der Vermieter ist zur Offenlegung der Unterlagen verpflichtet, Du kannst sie also einsehen.


Zu klären wäre auch, wer die Schäden und diese Kostenerhöhung mittelbar verursacht hat, ggfs. ist hier ein Schadenersatz einforderbar.

Wie gesagt:

Lasse Dich fachkundig beraten, bei solchen Sachen zählen Details und Du musst Expertenrat einholen. Bei einer Verbraucherzentrale bist Du immer gut beraten.

Hallo, wenn er wegen mehrer Schäden bei seiner alten Versicherung rausgeflogen ist (Schadenhäufigkeit oder Schadenquote zu hoch), dann kann es sehr gut sein, dass der neue Versicherer auch noch einen Zuschlag verlangt. Die Vorversicherung und die Tatsache, dass er dort gekündigt worden ist, muss er angeben, sonst macht er sich der arglistigen Täuschung und einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig.

Der neue VR kann also einen Sicherheitszuschlag verlangen, z.B. wegen maroder Wasserleitungen. Erst wenn der Vermieter die Sanierung nachweist, dann wird der VR wieder auf die Normalprämie runtergehen.

Diese Punkte sind mit dem Vermieter zu klären.

2.300 € für eine Wohngebäudeversicherung sind bereits eine horrende Prämie. Wenn diese Prämie wegen vernachlässigter Renovierung erhoben wird, geht das aus der Police hervor. Ein solcher Aufschlag geht dann zu Lasten des Eigentümers. Die Schäden wären ja Erhaltungsaufwand. Hier sieht es ja so aus, als ob die Erhaltung über die Versicherung laufen sollte und diese würde wiederum an die Mieter weiter berechnet. So dürfte das nicht gehen.

(dmb) Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen zwar als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden, sie müssen aber dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das entschied nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Bad-Salzungen (2 C 318/05). Liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen, muss der Mieter die überhöhten Kosten nicht zahlen.

http://www.mieterbund.de/872.html