Bankauskunft für Vermieter bei Pfändungs-Konto

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Pfändungen sind zu erfüllen nach dem der alte Vermieter seinen Anspruch ganz oder teilweise hinsichtlich der Kaution aufgibt. Die Rückgewähr steht dem Pfändugnsgläubiger danach zu. Der Vermieter erfährt über die Selbstauskunft, die der Mietvewerber wahrheitgemäß ausfüllen und unterschreiben muß, sowie über die Schufa-Auskunft, die der Vermieter auf Originalpaier fordert, von den finanziellen Problemen des Mieters. Verweigert der Mieter solche Auskünfte, erhält er keinen Miertvertrag, sondern der Vermieter sucht sich einen Mieter mit finanziell reiner Weste, der bereitwillig Auskunft erteilt. Stellt sich später nach Abschluß eines Mietvertarges heraus, dass der Mieter falsche Angaben gemacht hat, wäre dies ein Erschleichen des Mietvertrages und könnte die fristlose Kündigung zur Folge haben.