Vermieter will uns was anhängen!

6 Antworten

Wenn versteckte Schäden an der Bausubstanz vorlagen, muss der Vermieter durch Gutachten eines Bau-Sachverständigen nachweisen, ob und inwieweit der Mieter durch Meldeversäumnisse dafür zumindest teilweise verantwortlich gemacht werden könnte. Aber die Pfusch-Ausbesserungen hat er nach Meldung des Mieters ja selbst beauftragt. Solange der Mieter also keine Schäden verschuldet hat, kann der VM auch keine Forderungen an den Mieter stellen. Und dementsprechend besteht auch kein Anspruch auf Einbehaltung der Kaution für die beschriebenen Mängel.

Für den Erhalt SEINER Immobilie ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Nur offensichtliche "neu auftretende Schäden" musst du dem Vermieter melden. Die fachgerechte Beseitigung dieser Schäden ist seine Sache.

Aber genau für solche Angelegenheiten leistet sich doch jeder Mieter eine private Haftpflicht und die wird dann schon ordnen. Alles ganz einfach und keine Angst.

da geht eher die gebäude versicherung der eigentümer NIE die privathaftpflicht eines mieters !

hier ist aber nichts akutes - also keine versicherungen !

@Kuestenflieger

Ein Mieter hat keine VGV, die seine angeblichen Schäden prüft und ordnet (Forderungen ablehnt oder leistet).

@Kuestenflieger

Also, was soll Dein Kommentar? Der Mieter ist/war eben in Sorge, weil es einen Angriff durch den Vermieter gibt/gab.

@schleudermaxe

das ganze war vor sieben jahren !! vllt . meldet sich jemand ? @ grafiker z.b.

@Kuestenflieger

Ich weiß, Dein Kommentar keine 2 Stunden alt.

Du musst den Vermieter nur informieren, wenn was kaputt ist. Du musst ihm aber nicht sagen, wie groß der Umfang ist. Kannst Du als Laie auch nicht wissen.

Keine Sorge. Da hat er keine Chance.

Nur zur Vereinfachung: Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung? Falls Ihr dann nämlich irgendwann etwas vom Vermieter bekämt (Rechnung, Kostennote), dann könntet Ihr diese direkt an die Versicherung weiterleiten. Die kümmert sich dann um die Abwehr der Forderung und ärgert sich mit dem Vermieter.

Dann habt Ihr weniger Stress. Haftpflicht = passiver Rechtsschutz. ;-)

Eine Haftpflichtversicherung tritt garantiert nicht ein, wenn ein Dritter eine diffuse Forderung stellt. Dafür müsste erst einmal ein zurechenbarer Schaden entstanden sein

@DerHans

Ach Hans. Bitte erst lesen, dann verstehen und dann nur kommentieren, wenn's wirklich nicht anders geht. Ich hab das schon richtig formuliert.