Zwischenmiete Gebrauchsgegenstände?

4 Antworten

zu 1) wegen 3 Monaten die Fotos des eigentlichen Mieters zu entfernen, ist ganz schön albern. Offensichtlich hat Deine Freundin die Bilder eben nicht "exakt so" wieder aufgehängt - denn dann hätte der Hauptmieter ja nichts bemerkt

zu 2) wie ein Schneidebrett kaputtgehen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei's drum, hier ist für Ersatz zu sorgen

zu 3) war sie beauftragt, die Pflanzen zu gießen? Wenn ja, ist hier für Ersatz zu sorgen

zu 4) entstandene Schäden sind auszubessern

Deine Freundin hat nun 2 Möglichkeiten

a) auf die 20 EUR, die sie bereits dagelassen hat, hinweisen und einen Konflikt auszulösen

b) auf die läppischen 30 EUR zu verzichten und sich nicht weiter drüber aufzuregen.

Wenn es zum Mietvertrag ein Übergabeprotokoll und eine Nutzungsvereinbarung von Einrichtungsgegenständen der Vermieterin gab sowie eine Aufgabe zur Pflege von Zimmerpflanzen bestand, dann hat die Vermieterin/Untermieterin nach Herausgabe der Mietsache am Mietende ein Rückgabeprotokoll zu erstellen, danach ist der Untermieterin Gelegenheit zu geben mögliche Mängel zu beseitigen. Erhält die scheidende Untermieterin die Möglichkeit nicht, dann wäre der Abzug von der Kaution ungesetzlich. Die Untermieterin könnte die fehlende Kaution einklagen.

Für 30€ würde ich keinen Aufstand machen
Aber fair ist das nicht
Sie hätte aber anscheinend die Fotos an der Tür dran lassen sollen
Dafür aber finanziell was zu veranschlagen halte ich für Banane

Das Einzige was zur Diskussion stehen könnte ist das Schneidebrett. Irgendwelche Abzüge sind nicht berechtigt.

Aber Schwamm drüber - es lohnt nicht den Kraftaufwand darüber zu diskutieren.