Vermieter will nach gerade mal 6 Monaten Wohnzeit Eigenbedarf anmelden, geht das?

6 Antworten

Vermieter will nach gerade mal 6 Monaten Wohnzeit Eigenbedarf anmelden, geht das?

Ja. Es sei denn, die Gründe des Eigenbedarfs hätten bei Abschluss eures Mitevertrages bereits vorgelegen, dann wäre die EBK rechtsmißbräuchlich.


Er sagte sogar das die Wohnung über uns bald frei wird und wir gerne
eins nach oben ziehen können. Warum zieht denn sein ,,Eigenbedarf''
nicht da oben ein??

Weil eure Wohnung größer, heller oder mit weniger Treppensteigen erreichbar wäre? Das darf er für den Eigenbedarf geltend machen.

G imager761

Kangaroooos  22.03.2017, 11:24

Frage doch deinen Vermieter, anstatt sich hier von irgendwelchen Spekulationen hinreißen zu lassen. Rede vernünftig mit ihm. Frage ihn warum er so handelt? Und ja, er darf Eigenbedarf anmelden, ob es euch gefällt oder nicht. Dann macht doch das Beste daraus und zieht eine Etage höher. Allerdings würde ich dann im Mietvertrag verankern, dass er hier keinen Eigenbedarf anmeldet, sonst habt ihr in 6 Monaten wieder dasselbe Problem. Also reden und vorbeugen! Viel Glück euch...

1. muss er eine Eigenbedarfskündigung schriftlich wie immer und mit Grund - wer da einzieht muss angegeben werden.

2. habt ihr 3 Monate Kündigungsfrist. 

3. wenn die obere Wohnung demnächst frei wird - sieht es schlechter für ihn aus. http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-alternativwohnung/

imager761  22.03.2017, 05:37

wenn die obere Wohnung demnächst frei wird - sieht es schlechter für ihn aus. 

Nein. Lesen hilft: "... der vom Vermieter bestimmte Wohnbedarf in dem Alternativobjekt ohne wesentliche Abstriche befriedigt
werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.02.1989 – 1 BvR 308/88). Dabei muss die Alternativwohnung im konkreten Einzelfall nach Größe, Lage und Zuschnitt geeignet sein, die vom Eigentümer bestimmten Funktionen zu erfüllen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 04.04.1989 – 64 S 406/88)."

Meint: Will der Berechtigte keine zwei Treppen mehr steigen, ist sie nicht vergleichbar und die EBK dringt durch.

G imager761

 

Warum zieht denn sein ,,Eigenbedarf'' nicht da oben ein??

 es ist ja wohl sein Haus  ... außerdem muß er es nicht

und du liest hier sicherlich auch regelmäßig ...wie oft wird hier angefragt unser Vermieter will dass wir frühestens nach 2 Jahre kündigen dürfen ... ist das rechtlich bindend ?

anitari  22.03.2017, 07:32

unser Vermieter will dass wir frühestens nach 2 Jahre kündigen dürfen ... ist das rechtlich bindend ?

Unter Umständen ja.

sagitarius01  22.03.2017, 08:20
@anitari


geschätzter@anitan

das war keine Frage sondern in Beispiel was hier so alles gefragt wird um sich als Mieter ne Wohnung zu erschleichen

Kangaroooos  22.03.2017, 14:30

Wäre es dein Haus würdest du genauso auf deinem Recht bestehen, dass du damit tun und lassen kannst was du willst. Also fahre mal etwas runter, denn so bringst du deinen VM nur gegen dich auf. Willst du das? Kann ich mir nicht vorstellen. 😊

Warum zieht denn sein ,,Eigenbedarf'' nicht da oben ein?

Weil sie/er die Treppen nicht steigen kann zum Beispiel?

Was zu tun ist?

Im Moment nichts. Erst wenn die Kündigung in Schriftform vorliegt könnt Ihr agieren. Als erstes prüfen lassen ob die Kündigung wirksam ist und ob der Vermieter nicht evtl.schon bei Mietbeginn wußte das Eigenbedarf für diese Wohnung besteht oder in absehbarer Zeit bestehen wird.

Du schreibst "sein" Eigenbedarf. Hat er erwähnt wer das ist?

BreakingBadman 
Fragesteller
 22.03.2017, 12:26

Nein, dr hat nicht erwähnt wer das ist.

Außerdem ist es eventuell erwähnenswert das wir aus der letzten Wohnung rausmussten weil uns das Hochwasser erwischt hat.

Vielleicht ist das ein Punkt der Hilfreich wäre?!

Kangaroooos  22.03.2017, 14:28
@BreakingBadman

Sorry, aber warum ihr aus der letzten Wohnung hinaus müsstet, ist doch egal. Bleibe bei den Fakten der jetzigen Wohnung und Lage. Alles andere interessiert nicht, auch wenn es für euch schlimm war.Ja! Aber auch dies ist völlig irrelevant. Bleibe bei den Fakten. 

Alles andere ringsherum nützt keinem was. Warte die schriftliche Kündigung ab oder rede vorher mit dem VM, ob es eine Einigung gibt, die beide Parteien zufrieden stellt?! 

Und bitte ohne Vorwürfe, ohne.. sie könnten ja. ...Höre dir doch erstmal seine Gründe an. Vielleicht hat er einen Krankheitsfall in der Familie...Whatever?!  Sollte all dies nicht helfen und es wäre nur aus lauter Frackigkeit, kannst du wenn die schriftliche Kündigung da ist immer noch zum Anwalt gehen. Biete ihm an, dass ihr euch auf eine Tasse Kaffee trefft und in Ruhe miteinander redet. Will er nicht, dann kannst du doch immer noch anders reagieren. Sich jetzt über Dinge aufzuregen die noch gar nicht zur Debatte stehen, heizt nur unnötig die Stimmung auf und das führt am Ende nur zur Eskalation, die keinem hilft. Vielleicht macht er euch ja auch ein Angebot mit der Küche. Es gibt so viele Möglichkeiten. Ich bin immer dafür erst einmal alles in Ruhe zu klären. Funktioniert das nicht, dann kann man andere Wege gehen. Aber warum im Vorfeld sich alle Möglichkeiten verbauen? Damit ist niemandem gedient. 

Viel Glück euch! 

Ja, natürlich kann er Eigenbedarf anmelden. In der Kündigung muss er aber auch explizit angeben für wen (namentlich benennen). Es ist allerdings zu prüfen, ob bei Mietvertragsabschluss bereits klar war, dass er Eigenbedarf anmelden wird. Wenn die Wohnung über euch genauso groß ist wie eure und frei steht, dann sehe ich hier keinen Grund auf eure Wohnung Eigenbedarf anzumelden. Es sei denn, ihr wohnt im EG und er benötigt die Wohnung für seine gehbehinderte Mutter (Beispiel). Das würde erklären, warum er genau eure Wohnung benötigt.