Muss ich einem Mieter den Energieausweis vorlegen?

8 Antworten

Nein, einem Mieter nicht, so jedenfallls die gesetzlichen Vorgaben.

Er muß bei einer Besichtigung des Mietgegenstandes ungefragt gezeigt oder ausgehändigt werden, so jedenfallls die Verbraucherschützer hier bei unbs.

Auszug:

Der Mieter bzw. Käufer soll die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu berücksichtigen. Er muss ihn also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen können, beispielsweise als Aushang bei der Besichtigung des Objekts. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail oder Fax. Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.Der Vermieter muss den Ausweis spätestens bei der Objektbesichtigung vorlegen oder aushändigen. Die früher übliche Vorgehensweise, dass der Ausweis gar nicht oder nur dann vorgezeigt wird, wenn der Kauf- oder Mietinteressent ausdrücklich danach fragt, ist nicht mehr zulässig. Lediglich wenn keine Besichtigung des Objekts stattfindet, muss der Verkäufer oder Vermieter nicht von sich aus tätig werden, sondern den Ausweis erst dann vorlegen oder übersenden, wenn der Interessent ihn dazu auffordert. Dem späteren Käufer oder Mieter der Wohnung oder des Hauses muss darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises übergeben werden.Wenn der Gebäudeeigentümer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, gilt dies gemäß EnEV als Ordnungswidrigkeit. Der Kauf- oder Mietinteressent kann den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen.Ein Energieausweis muss allerdings nur dann vorgelegt werden, wenn das Objekt verkauft oder neu vermietet wird. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Du bist verpflichtet, den Energieausweis den Mietern auf (deren) Verlangen vorzuweisen. Du solltest also einen Energieausweis auf jeden Fall haben. Fragen die Mieter danach, musst Du den also vorweisen (können). Fragen sie nicht danach (was viele Mietern tun) - Glück für Dich. Als Vermieter bist Du nicht verpflichtet, den Energieausweis freiwillig (ohne Wunsch des Mieters) vorzulegen.

Du bist verpflichtet, den Energieausweis den Mietern auf (deren) Verlangen vorzuweisen.

Vor  Vertragsabschluß wohlgemerkt.

@anitari

Genau so ist auch meine Antwort! DH!

Als Vermieter bist Du nicht verpflichtet, den Energieausweis freiwillig (ohne Wunsch des Mieters)

Das ist schon wieder überholt.  Mittlerweile muss der Vermieter bei einer Besichtigung den Energieausweis aktiv vorlegen. Bei Vertragsabschluss muss eine Kopie davon ausgehändigt werden.

@TrudiMeier

Bei Vertragsabschluss muss eine Kopie davon ausgehändigt werden.

Wo kann man das nachlesen?

Das hätte vor Mietbeginn geklärt werden müssen. Im laufenden Mietverhältnis ist das m. W. nicht mehr einforderbar.

Hallo,

sobald die Heizkosten, trotz Sparmaßnahme, nicht überhöht sind, fragt auch keiner nach! Ich habe als Mieter nie nach einem Energiespar-Ausweis gefragt, aber schon, welche Heizung habe ich hier. Aktuell eigener Kessel, ansonsten Fernheizung mit entsprechendem Ablesegerät. Natürlich fällt es auf, wenn man Heizkosten einspart, die Kosten dennoch hoch sind und es wird nachgefragt. Nicht nach dem Energieausweis, sondern nach der insgesamten Abrechnung! Hier können die das z.B. über das Verbraucherschutzgesetz überprüfen lassen oder bei einem Mieterverein, bzw. Rechtsanwalt. Schmuh, oder Einheimsen an Geldern würde ich auf jeden Fall vermeiden, das fliegt sehr schnell auf, ebenso wie eine unkorrekte Abrechnung diesbezüglich! Die muss ja aufschlüssig in Einzelheiten erfolgen, falls nicht, hat man das Recht die Abrechnung und entsprechende Verteilung einzusehen. Gilt auch für Betriebskosten! Folglich Vorsicht!

Ganz liebe Grüße Shoshin

Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, außerdem müssen die wichtigsten Daten bereits in Anzeigen u.ä. angegeben werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis 15.000 Euro geahndet werden. Bei Unterzeichnung des Mietvertrags soll der Energieausweis ausgehändigt werden. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass die meisten Mietinteressenten gar keine Ahnung vom Energieausweis haben und sich auch überhaupt nicht dafür interessieren.

Ausnahmen gelten z.B. bei Einliegerwohnungen oder Häusern, die unter Denkmalschutz stehen.

Wenn ich den Abs. 5 im § 16 der Energiesparverordnung recht verstehe gilt diese Ausnahme auch für kleine Gebäude. Also alles unter 500 bzw. 250 m².

Korrigiere mich bitte falls ich falsch liege.