vermieter meldet eigenbedarf nach einem grossen streit

7 Antworten

Das wird Dir ja dann der "Mieterschutz"ganz genau sagen.

Es geht ja mMn hier nicht um einen Streit, sondern darum, dass ein naher Verwandter die Wohnung beansprucht. Da ihr ja eh so betrogen wurdet seid froh, den bösen Vermieter los zu sein. - oder war die Wohnung etwa preisgünstig - so sehr, dass man schwer etwas anderes findet ? Nun ja dann war es vielleicht doch nicht ganz so geschickt, sich mit dem Vermieter anzulegen.... halt dumm gelaufen. Warum Gerichtsverhandlung ? Dem Vermieter gehört die Wohnung. Er weißt nach, dass ein Verwandter ersten Grades einziehen möchte .Das einzige was ihr kontrollieren könnt ist, ob der wirklich einzieht .Wenn nicht, habt ihr eine Handhabe gegen die Kündigung. Wie gesagt, das kann euch alles bestens der Mieterschutzbund erklären......

So, wie es aussieht, will Euch der Vermieter einfach nur los werden. Und er wird es auch schaffen.

Wie Du das beschreibst, ist die Wohnung nach Eurem Auszug erst einmal nicht bewohnbar. Der Bruder wird einige Zeit brauchen um die Wohnung wieder in Stand zu setzen. Das kann ziemlich lange dauern.

Wenn ihr eine Eigenbedarfskündigung bekommt, weil der Bruder einziehen will und ihr wehrt Euch gegen den Auszug, wird es erst einmal zu einem Gerichtsprozess kommen. Dabei spielt es sicher auch eine Rolle, wie und wo der Bruder jetzt wohnt. Es müßte aber schon so sein, dass er bereits eine eigene Wohnung, also ihm gehörende bewohnt, damit sein Eigenbedarf in Frage gestellt wird. Wenn er jetzt in einer Mietwohnung wohnt, ist es egal, ob er dort allein wohnt und ob die Wohnung sehr klein oder groß ist. Es ist auch egal, ob er allein die 120 m² bewohnen will oder nicht. Euch geht es nichts an, da er durch bevorstehende Familiengründung oder weil er den Platz für irgend eine Sammelleidenschaft braucht, durchaus den Bedarf haben kann für eine so große Wohnung. Es ist einzig seine Sache.

Nach dem Auszug könnt ihr beobachten, ob er tatsächlich einzieht. Dazu muss die Wohnung aber aufwändig saniert werden und ob ihr das abwarten könnt, wenn ihr heraus finden wollt, ob der Eigenbedarf nur vorgeschoben war oder nicht, ist doch sehr fraglich.

Was ist, wenn ihm während der Sanierung erst einmal das Geld ausgeht und er macht erst viel später wieder weiter? Eine Chance hättet ihr nur, wenn schon nach kurzer Zeit jemand ganz anderes einziehen würde.

So wie die Wohnung ist, würde ich da sowieso nicht länger als unbedingt nötig (Kündigungsfrist! neue Wohnung gefunden!) drin wohnen bleiben. Sucht Euch doch was anderes.

Eigentlich sollte dir der Mieterverein diese Fragen beantworten. Dafür ist er da.

Aber hier mal ein paar allgemeine Tipps:

Auch wenn du dich über deinen Vermieter ärgerst, solltest du wirklich aufpassen was du öffentlich behauptest.

Zum Beispiel das dein Vermieter dich mehrfach betrogen hat. Oder gibt es ein rechtskräftiges Urteil? Betrug ist eine Straftat. Und ob eine Straftat vorliegt entscheidet ganz alleine ein Richter.

Alles andere ist Üble Nachrede und kann neben einer saftigen Geldstrafe auch mit Knast bestraft werden!

Zum Eigenbedarf:

Eigenbedarf muss begründet werden. Schnell mal Eigenbedarf anmelden um lästige Mieter loszuwerden klappt nicht.

Der Eigenbedarf muss auch nachhaltig sein. Man kann also nicht den Bruder als wichtigen Grund angeben und wenn die Mieter raus sind, wieder ganz normal an Fremde vermieten. Dadurch würde sich der Vermieter strafbar machen.

Du solltest mit dem Mietervein besprechen wie man am besten vorgehen soll. Über den Mieterverein bekommst du einen Rechtsanwalt der den Vermieter auf Beseitigung der Schäden der Schäden hinweist und ggf. eine Mietminderung ankündigt.

Wie lange wohnt ihr denn schon in der Wohnung. Die ganzen Schäden entstanden doch sich auch nicht auf einmal, oder?

Es ist sehr gut möglich, dass der Vermieter durch richterliche Anordnung dazu verpflichtet wird dafür zu sorgen, dass die Heizungen funktionieren. Gerade jetzt im Winter.

Da die Situation bereits derartig festgefahren ist und kaum von einer gütlichen Einigung ausgegangen werden kann, solltest du in dieser Angelegenheit nichts mehr ohne einen Anwalt unternehmen.

Warum will der Vermieter erst in den nächsten Monaten Räumungsklage beantrage und nicht sofort?

Hast du die Aussagen vom Vermieter schriftlich?

Huflattich  12.01.2015, 20:35

Zum Beispiel das dein Vermieter dich mehrfach betrogen hat. Oder gibt es ein rechtskräftiges Urteil? Betrug ist eine Straftat. Und ob eine Straftat vorliegt entscheidet ganz alleine ein Richter.Alles andere ist Üble Nachrede und kann neben einer saftigen Geldstrafe auch mit Knast bestraft werden!

Sehr gute Anmerkung ! D.h.

Rafi1112 
Fragesteller
 12.01.2015, 20:45

schreib mich doch mal privat an,...wenn du lust hast,...du siehst es leider falsch

bwhoch2  13.01.2015, 08:46
@Rafi1112

Logisch...

Er sieht nur Deine Seite und die andere stellt er sich vor. Jedes Ding hat mindestens zwei Seiten.

Also ein Vermieter darf Eigenbedarf anmelden natürlich, aber dieser muss stichhaltig begründet und belegbar sein.

§ 573 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 BGB.

Hallöchen,

Du schreibst sehr emotional!

Solche Emotionen sollte man im Geschäftsleben nicht haben. Es handelt sich um ein Geschäft, nämlich Wohnung gegen Mietzahlung!

er hat uns mehrmals betrogen,finanziel

Wie ist das gemeint?

sehr viele mängel,die er nicht beseitigt,.badewanne abgedreht,4 heizungen laufen nicht,fenster bei regen undicht,usw,

Habt ihr den Vermieter schriftlich auf die Mängel hingewiesen und die Beseitigung gefordert?

Es wird mit Sicherheit zu einem Prozess kommen!

Grüße