Erst vor kurzem eingezogen! und jetzt Eigenbedarfskündigung?

7 Antworten

Im höheren Alter ändert sich der körperliche Zustand manchmal sehr schnell und unvorhersehbar. Ich kenne einen weit über 80-jährigen, der noch selbst seine vielen Obstbäume ausschneidet. Ich kenne aber auch welche, die innerhalb kurzer Zeit körperlich sehr stark abgebaut haben. Da kann eine Krankheit ursächlich sein, die vor 6 Monaten nicht absehbar war und die keine Besserung mehr erwarten läßt.

Dennoch darf man den alten Herrn natürlich schon fragen, weshalb er nicht auch diese Voraussicht schon vor 6 Monaten haben konnte. Das wird aber am Ende nichts nützen.

Der Vermieter, dem wahrscheinlich die jetzt von ihm bewohnte Wohnung auch gehört, könnte doch diese zum Tausch anbieten und Dein Freund sollte direkt danach fragen. Denn wenn jemand weitere Wohnungen im Bestand hat, muss er sogar eine Wohnung anbieten, sofern eine frei wird oder schon frei ist. Hat er aber keine oder ist er derzeit selbst Mieter, kann und muss er keine andere Wohnung anbieten und auch nicht bei der Suche helfen.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfes ist unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns der Kündigungsgrund schon existierte bzw. absehbar war. Bei einer solch kurzen Mietdauer bestand m.E. zumindest eine Hinweispflicht seitens des Vermieters, die evtl. zwar nicht die Kündigung aushebelt, aber Schadensersatzansprüche, längere Fristen u.ä. zu generieren.

Da wird es eines Fachanwaltes bedürfen. Vielleicht ist ein Wohnungstausch denkbar

Der Kündigungsgrund scheint berechtigt?

Klagt er gegen die Kündigung wird ein Richter entscheiden und die Kosten gehen zu Lasten des Verlieres.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aber, darf ein Vermieter nach so kurzer Zeit Eigenbedarf geltend machen?

Ja. Der Gesundheitszustand des VM mag sich erst in der kurzen Zeit deutlich verschlechtert haben und zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlussen unvorhersehbar gewesen sein. Darin erkenne ich keine rechtsmißbräuchliche Kündigung :-)

Und hat mein Freund Anspruch darauf, dass er vomVermieter eine andere Wohnung besorgt bekommt?

So der VM noch eine weitere ETW besäße, die frei wäre, ja. Andernfalls nicht.

Eigenbedarf ist Eigenbedarf, da gibt es keine Fristen, außer die reguläre Kündigungsfrist.