Vermieter nach 2 Jahren jetzt noch verklagen (EIGENBEDARF)?
Unser Vermieter hat uns aufgrund Eigenbedarf vor 2 Jahren rausgeschmissen.
Können wir uns das Haus wieder zurück klagen? Er ist nicht eingezogen. Wir fahren regelmäßig vorbei. Nur bisschen renoviert, und es wohnt immer noch keiner drinne.
Danke
8 Antworten
Immer wieder müssen sich Gerichte
Kündigung ( © GiZGRAPHICS / Fotolia.com)
auch mit Fällen beschäftigen, in denen ein angemeldeter Eigenbedarf unbegründet ist und bei denen Mieter unter Umständen Widerspruch und Klage eingereicht haben. Denn bei einem unrechtmäßigen Eigenbedarf kann der Mieter vor Beendigung des Mietverhältnisses Widerspruch einlegen. Ist er indes schon ausgezogen und er stellt im Nachhinein fest, dass der Eigenbedarf unbegründet war, kann er zudem Klage auf Schadenersatz einreichen.
Folgende Gründe lassen keine Kündigung auf Eigenbedarf zu:
- vorgeschobener Eigenbedarf à davon spricht man, wenn die für den Eigenbedarf begünstigte Person gar nicht in die Wohnung einziehen will und es nachweislich dann auch nicht tut. Oftmals gehen einer solch vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung oder auch einer Mieterhöhung voraus
- rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf à hier liegt der angemeldete Eigenbedarf nur auf dem Papier vor. Häufig besitzt der Vermieter bei solchen Fällen weitere gleichwertige Wohnungen im Haus, die für die genannten Gründe und Personen ebenso gut geeignet wären. Hält der Eigentümer dennoch an der Kündigung fest, geht der Gesetzgeber hier von einem Rechtsmissbrauch aus.
- überhöhter Wohnbedarf à auch in diesem Fall liegt eine unrechtmäßige Eigenbedarfskündigung vor, denn wenn der Eigentümer einer sehr großen Wohnung diese kündigt, um sie einer Einzelperson zur Verfügung zu stellen, spricht der Gesetzgeber von einem überhöhten Wohnbedarf, der ebenfalls als missbräuchlich angesehen wird
- widersprüchlicher und treuwidriger Eigenbedarf à dies ist der Fall, wenn der Vermieter vom absehbaren Eigenbedarf bereits wusste, als der Mieter die Wohnung bezog. In diesem Fall hätte er den Mieter darauf hinweisen und mit ihm einen befristeten Mietvertrag abschließen müssen.
- befristeter Eigenbedarf à davon spricht man, wenn der Vermieter selbst oder einer seiner nahen Angehörigen die Wohnung nach Auszug des Mieters nur gelegentlich oder nur einige wenige Monate nutzen möchte
- Zweckverfehlung à man spricht von Zweckverfehlung, wenn die aufgeführten Gründe im Kündigungsschreiben nicht mit den Tatsachen übereinstimmen oder aber die gekündigte Wohnung dann nicht in der Art und Weise genutzt werden kann, wie der Vermieter in der Kündigung vorgibt. Wenn er also die Wohnung im 5. Obergeschoss in einem Haus ohne Aufzug und mit Kohleheizung für seine alte gehbehinderte Mutter kündigt, kann man von einer Zweckverfehlung sprechen.
► Kündigungsfrist bei Eigenbedarf - das sollten Sie wissen! (fachanwalt.de)
Du möchtest ernsthaft mit diesem Vermieter wieder ins Geschäft kommen? Ich halte das für keine gute Idee.
Davon abgesehen, könntest du Schadensersatzforderungen stellen. Ein Anwalt kann dir da weiterhelfen.
Freiwillig wird der Vermieter sicherlich nicht nachgeben.
Ohne Anwalt sehe ich hier wenig Chancen.
Sofern Sie beweisen können, das die seinerzeit erfolgte Eigenbedarfskündigung mißbräuchlich erfolgt ist, könnten Sie in einem gewissen Umfang auf Schadenersatz klagen.
Nur, wie wollen Sie das beweisen?
Leerstand kann sehr viele Gründe haben, die sich innerhalb der beiden letzten Jahre ergeben haben und zum Zeitpunkt der Kündigung nicht neu eingetreten bzw. bekannt waren.
Wieder reinklagen können Sie völlig vergessen!
Vielleicht braucht er ja solange um zur renovieren, modernisieren und/oder umzubauen.
Vielleicht ist der Eigenbedarfsgrund ja auch kurz nach deinem Mietende und Auszug weggefallen.
Kannst Du nachweisen das der Eigenbedarf vorgetäuscht war?
Mit welcher Begründung wollt ihr den Vermieter denn verklagen? Der Mietvertrag war ja befristet? Oder hättet ihr ein Leben lang dort wohnen können?
Er hat uns immer gesagt, dass wir keine Sorge haben brauchen, und dass wir bleiben können. und dann auf einmal: Eigenbedarf
Das kannst du aber nur anfechten wenn das schriftlich so vereinbart habt. Es sei denn er hat es euch mündlich vor Zeugen gesagt
Da hat er sich dann halt geirrt.
Der Mietvertrag war ja befristet?
Wie kommst du da drauf?
Ein Anwalt kostet aber so viel o.O