Vermieter will Geld nach Auszug?

4 Antworten

Er will für 1 Monat noch die Volle Miete für uns weil er HÄTTE ja ab 01.09.2017 Vermieten können ..

Das nützt dem Vermieter leider gar nichts. Denn natürlich hätte er bereits ab 1.9.2017 vermieten können, hat er aber nicht getan, sondern er hat erst einen neuen Mietvertrag ab 1.10.2017. Oder kann er was anderes belegen?

Ich nehme an, dass Besichtigungen erst nach der Übergabe stattgefunden haben. Also ist doch klar, dass er nicht einmal den Versuch gemacht hat, direkt nach Eurem Mietende wieder einen Mieter zu haben.

Hätte er einen Mieter zum 1.9.2017 gehabt und wäre seine Reklamation auch berechtigt gewesen, hätte es natürlich auch passieren können, dass neue Mieter noch nicht einziehen können, diese in eine Zwischenunterkunft müssen und ihre Sachen noch einlagern müssen, was sehr teuer geworden wäre. In diesem Fall wäre der Vermieter verpflichtet gewesen, den neuen Mietern den Schaden zu ersetzen und er hätte sich dann bei Euch berechtigterweise schadlos gehalten, also auch Miete Tag genau bis zur Übergabe verlangt.

In der vorliegenden Situation konnte er in der Tat die Wohnung bis zum 11.09. nicht nutzen. Für diese Zeit steht ihm tatsächlich der Mietausfall in Form der Nutzungsausfallsentschädigung zu. Also Tag genau vom 1.9. bis 11.9. Nicht für den ganzen Monat, sondern nur für die Tage der Nachbesserung.

Komisch weiss nicht wer heut zu Tage ne Wohnung nimmt ohne sie gesehen zu haben ..

Der/die, wo die Wohnung schon kennt oder einen ganz bestimmten Grund hat, genau in diese Wohnung zu ziehen, sobald sie leer ist.

Die Kaution darf der Vermieter noch bis zum 28.02.2018 einbehalten, um evtl. nachträglich noch aufgetretene,also verdeckte Schäden abzudecken. Bis dahin muss er Euch aber eine genaue Abrechnung erstellen und er darf sich von der Kaution noch soviel einbehalten, wie er meint, dass für die Deckung evtl. Betriebskostennachzahlungen für die letzte Abrechnungsperiode noch nötig sind.

Mietzi88 
Fragesteller
 24.10.2017, 15:36

Vielen Dank für die ausführliche Antwort . Das hilft mir wirklich sehr weiter . 

Das kannst Du hier nachlesen:

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigungsfolgeschaden-miete-12-mietausfall_idesk_PI9865_HI638881.html

Wenn der Vermieter hier einen Schadenersatz geltend machen will, muss er erst einmal nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.

Allein die Behauptung, er hätte weitervermieten können, ist hier nicht ausreichend.

Ob hier überhaupt verpflichtet gewesen seid, nochmal zu streichen, steht auf einem anderen Blatt (und ist auch zu spät)

Mietzi88 
Fragesteller
 24.10.2017, 12:20

Ja das mit dem streichen war so ne Sache aber eben weil er in allem Geld rausschlagen möchte hab ich selber nochmal gestrichen . Mir geht es halt nur drum ob ich wirklich nochmal 1 Monat Miete zahlen muss . 

Danke für den Link ich lese ihn mir gleich mal durch .

Wofür will er denn die Kaution? Geht es ihm nur um die weißen Wände, oder ist etwas kaputt gegangen?

Wenn er die Wohnung renovieren will, muss er das mit seinem eigenen Geld machen. Solange ihr die Wohnung so zurückgebt, wie ihr sie beommen habt, muss er euch die Kaution wieder auszahlen.

Könnt ihr euch auf den Mietvertrag berufen?

Mietzi88 
Fragesteller
 24.10.2017, 11:58

Er will die Kaution behalten bis wir ihm zusätzlich nochmal 1 Monatsmiete geben . Wir haben halt alles nochmal renoviert das wir Ruhe haben und nun will er für die „Renovierungszeit“ Geld von uns und am besten für 1 Monat 

Hallo Mietzi88,

mein Mann und ich standen dieses Jahr genau vor exakt dem selben Problem! Wir sind zum 31.06.2017 aus unserer Wohnung ausgezogen, die Wohnungsübergabe war allerdings ein paar Tage vorher. Unsere Vermieterin hatte auch Kritikpunkte und meinte gewisse Sachen sind nicht ordentlich gemacht. Wir hatten 2 Optionen, entweder die beauftragen eine Firma die alles machen und behalten die komplette Kaution ein oder wir machen nochmal alles ordentlich also weißen etc. Wir haben ehrlich gesagt alles selber gemacht, denn irgendwo haben wir es nicht eingesehen, das die unsere Kaution einbehalten. Letztendlich haben wir alles nochmal gemacht und beim 2. Termin wurde uns die Wohnung abgenommen! Vermieter egal ob öffentlich oder privat dürfen die Kaution leider bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten. Wie gesagt wir sind zum 31.06.2017 ausgezogen und haben auch ewig auf unsere Kaution gewartet. Heute kam endlich das Schreiben von denen, was wir zurück bekommen - leider haben wir auch nicht alles zurück bekommen, da die tatsächlich noch was gefunden haben. Wir haben uns allerdings trotzdem sehr bemüht, das ordentlich zu machen.
Jedenfalls ist auf dem Schreiben aufgelistet was die alles berechnet haben, An und Abfahrt, Reperaturen etc..
Und die haben 150 € als Sicherheitsleistung einbehalten, da ja noch die Betriebskostenabrechnung kommt, das wird damit verrechnet und den Rest bekommen wir wieder, wenn was übrig bleibt. Und was mir gerade einfällt, du sagst dein alter Vermieter will das ihr Miete für den September bezahlt macht das nicht! Wir hatten den 2. Abgabetermin der Wohnung erst im Juli und ich habe es auch nicht eingesehen, da noch die Miete zu zahlen - zumal wir ja nicht mehr darin gewohnt haben. Also da bitte aufpassen. Zum Glück haben wir da nie eine Mahnung bekommen! Und dein Vermieter darf es eigt auch nicht verlangen da ihr zum 31.08.2017 gekündigt habt, fristgerecht. Die Kaution darf er wie gesagt bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten. Wenn nicht würde ich einen Anwalt aufsuchen. Das hätten wir auch gemacht hätten wir die nicht wieder bekommen. Lass dich da nicht unterbuttern! Bei dir hört sich das auch nach Privatvermieter an, so wie bei mir damals. Privatvermieter sind das schlimmste was es gibt und da rate ich auch jedem die Finger von zu lassen.

Ich wünsche dir alles Gute

LG.

Mietzi88 
Fragesteller
 24.10.2017, 12:29

Vielen lieben dank für deine Antwort. Ja also wir haben eine Rechnung bekommen. Steht drauf 1 Monatsmiete und eben noch Betriebskosten . Die sind ja völlig okay. Aber Geld für ein Monat zu überweisen das scheint mir bisschen nicht Fair .. Vorallem ist ja vor dem 01.10 schon ein neuer Mieter eingezogen . Der will nur Geld , der probiert das schon seid wir drin gewohnt haben .

Kati2205  24.10.2017, 12:32

Da würde ich auf keinen Fall Geld zahlen, das ist irgendwo Abzocke! Gegen die Betriebskosten kann man nichts sagen, aber die Miete würde ich nicht mehr zahlen. Wenn du zum 31.08. fristgerecht gekündigt hast und die Kündigung zu dem Datum auch bestätigt wurde, kann er dir eigentlich nix. Wie gesagt wenn nicht Anwalt hinzuziehen!

bwhoch2  24.10.2017, 13:32
@Kati2205

@Kati2205: Lass die schlechten Ratschläge. Ein Anwalt kann ihr eigentlich auch nichts anderes sagen, als dass sie für die Tage der Renovierung den Nutzungsausfall bezahlen muss, nicht aber für den ganzen Monat. Der Anwalt kostet auch geld und es könnte durchaus auch sein, dass sie an einen der (wenigen) Anwälte kommt, die versuchen, aus jeder Mandantenberatung gleich einen Prozess zu machen, denn der Anwalt gewinnt immer. Leider gibt es solche.

Und lass bitte die Pauschalverunglimpfung privater Vermieter. Wenn man dieses Forum so quer liest, könnte man meinen, dass Du recht hast. Jedoch haben auch viele Mieter hier Probleme mit Wohnungsgesellschaften und alles, was man hier lesen kann, sind immer die Fälle, in denen wirklich Probleme bestehen, nicht aber die, bei denen alles gut läuft.

Wir sind auch Privatvermieter und wir pflegen einen anständigen Umgang mit allen Mietern und diese wissen das sehr zu schätzen.

Deine pauschale Verunglimpfung "private Vermieter sind das Schlimmste, was es gibt", betrachte ich als persönliche Beleidigung.

ChristianLE  24.10.2017, 13:43
@Kati2205

Wenn ein Mietvertrag zum 31.08. gekündigt wurde, ist der Mieter aber auch verpflichtet, die Wohnung zu diesem Tag fristgerecht und in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Tut er das nicht, kann der Vermieter natürlich einen Schadenersatz geltend machen, sofern ihm einer entstanden ist.

 Privatvermieter sind das schlimmste was es gibt und da rate ich auch jedem die Finger von zu lassen.

 

Weil Du einmal einen schlechten Vermieter hattest, pauschalisierst Du?

Ich hatte bisher nur Privatvermieter und bin bisher immer sehr gut damit gefahren.

Kati2205  24.10.2017, 14:05

Ganz ehrlich? Von euch muss ich mich nicht zu pissen lassen. Es sind hier lediglich meine Erfahrungen die ich ihr geschrieben habe. Wenn ihr keine Ahnung habt wie es gelaufen ist am besten die Fresse halten!

bwhoch2  24.10.2017, 15:46
@Kati2205

Du beschreibst eine Erfahrung und erzählst dann was von "alle privaten Vermieter sind sch...". Brauchst Dich nicht zu wundern, wenn sich private Vermieter das nicht gefallen lassen, denn das ist schlicht Rufschädigung!

Vielleicht hast Du schon mehrmals schlechte Erfahrungen mit privaten Vermietern gemacht, dann kann man das auch so schreiben. Der eine macht die Erfahrung und andere machen andere Erfahrungen.

Vielleicht solltest Du Dich mal selbst fragen, ob Du bei der Auswahl Deiner Vermieter nicht selbst daneben gegriffen hat. Wenn man nur die Wohnung sieht, aber nicht den Typ Vermieter, der sie vermietet, kann man schon mal tief rein langen. Das kann Dir aber genauso auch bei institutionellen Vermietern, wie Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften, Hausverwaltungen etc. passieren. Ich könnte Dir schon Beispiele nennen, werde mich aber hüten, denn auch in diesem Fall könnten es Einzelfälle sein, die für die Betroffenen unerträglich waren und deshalb werde ich keinesfalls ganze Gruppen von Personen, Unternehmen, Institutionen über einen Kamm scheren.

Kati2205  24.10.2017, 14:08

Aber bwhoch2 ich sehe gerade deine Themen "Expertenthemen" das du so auf mich schießen musst, ist ja klar!

bwhoch2  24.10.2017, 15:49
@Kati2205

Dann hast Du es wenigstens verstanden. Du darfst aber ruhig tiefer graben und Du wirst feststellen, dass ich die meisten Fragen von Mietern, die echte Probleme mit ihren Vermietern haben, auch so beantwortet habe, dass es keinesfalls nur zu Gunsten von Vermietern ist. Eher im Gegenteil, denn auch ich habe es gar nicht gern, wenn einzelne Vermieter meinen, machen zu können, was sie nur wollen. So geht es auch nicht und letztlich sind es solche Vermieter, die das Vertrauen in die Vermieter allgemein beeinträchtigen, das man sich dann häufig erst mal wieder mühsam erarbeiten muss.

Kati2205  24.10.2017, 14:18

Ich werde nie wieder irgendwelche Erfahrungen schreiben, die ich selber gemacht habe! Wenn so gegen ein geschossen wird!

bwhoch2  24.10.2017, 15:49
@Kati2205

Du darfst und sollst ruhig über Deine Erfahrungen schreiben, aber halte Dich zurück mit negativen Verallgemeinerungen, dann gibt es kein Problem.

ChristianLE  24.10.2017, 15:52
@Kati2205

Warum reagierst Du gleich so aggressiv? Fakt ist doch, dass Du nur mit einem einzigen Vermieter schlechte Erfahrungen gemacht hast und deine Erfahrungen auf alle Privatvermieter ausweitest.

Wenn Du das als persönlichen Angriff siehst ist das dein persönliches Problem.

Vielleicht mal ein Tee kochen und runterfahren?