Kann der Vermieter verlangen dass die Kaution überwiesen wird und nicht in Bar mitgebracht wird?

11 Antworten

Der Vermieter kann verlangen das die Kaution überwiesen wird.

Wo ist das Problem?

Man bewahrt als Mieter den Beleg bzw. Kontoauszug auf und gut ist.

Verlangen kann der Vermieter die Kaution, besser gesagt das erste Drittel, jedoch erst bei Mietbeginn.

Ja, da deine Kaution verzinst werden muss und so der Eingang und die Zugehörigkeit fest gehalten wird.

Ja, das darf er. Genau so, wie Du die Kaution in 3 Monatsraten bezahlen darfst.

Nimm einen Beleg für die Einzahlung mit zur Schlüsselübergabe.

Kann ein Vermieter aus Sicherheitsgründen verlangen, dass die
Mietkaution im Vorfeld überwiesen wird und nicht bei Übergabe in Bar
mitgebracht wird ?

Selbstverständlich. Alle Forderungen werden heutzutage unbar durch Überweisung geleistet, auch eure Miete oder Betriebskosten-Nachzahlungen muss niemand bar annehmen und quittieren :-O

Und für euch hat das zudem den Vorteil, dass ihr die Kaution zulässigerweise in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen, beginnend mit dem ersten Mietmonat, leisten dürft: § 551 II BGB :-)

Den Kontauszug oder abgestempelten Einzahlungsauftrag der ersten Rate bringt man dannn zur Übergabe mit.

Und ihr die Zahlung einer Kaution zweifelsfei nachweisen könnt, wenn ihr deren verzinsliche Rückgabe beansprucht - oft genug gegenüber anderen Eigentümern :-O

G imager861


Er kann das verlangen. Dann bringt man bei der Übergabe eben die Überweisungsbestätigung mit, sofern das etwas knapp wird.

Allerdings kann der Vermieter nicht darauf bestehen, sofort alles zu bekommen. Kautionszahlung in 3 Raten, eine bei Übergabe, die zweite und dritte jeweils mit zweiter und dritter Mietzahlung.

Möglich, dass das dem Vermieter nicht so gefällt und die Stimmung verdirbt und somit, wenn ihr das Geld habt, wäre es besser, alles gleich vorab zu überweisen. Aber unbedingt auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck Mietkaution für Wohnung xxx vermerken.