Vermieter versucht mich zu betrügen.. Was kann ich tun?

7 Antworten

Wenn du die Kaution nicht zahlst, kann die der Vermieter fristlos kündigen. Das ist also keine gute Idee.

Du kannst ein eigenes Mängelprotokoll erstellen, in dem du die zusätzlichen Mängel auflistest und die Fotos anhängst. Dem ganzen legst du den Schriftverkehr mit dem Vermieter bei, aus dem hervorgeht, dass er sich geweigert hat diese aufzunehmen, obwohl sie schon von Anfang an da waren.

Ein Protokoll anlässlich einer Wohnungsübergabe ist keine Forderung des Mietrechtes. Wenn du allerdings das vom Vermieter erstellte und unterschriebene Protokoll auch unterschreibst, dann hast du mit dem Vermieter ein rechtsgültiges Dokument erstellt, das Beweiskraft erlangt.

Du teilst nicht mit, ob du das Protokoll durch deine Unterschrift anerkannt hast.

Die unaufgelisteten und gelisteten Mängel muss der Vermieter vermutlich beseitigen. Fordere den Vermieter unter Fristsetzung dazu auf. Besser wäre eine Verpflichtung des Vermieters bereits auf dem Protokoll unter Fristsetzung die gelisteten Mängel zu beseitigen. Dir bleibt außerdem das Recht auf Ersatzvornahme vorbehalten, wenn der Vermieter nicht handelt.

Die Kautionshinterlegung hat mit dem unvollständigen Protokoll nichts zu tun.

Ein Betrugsabsicht kann ich hier nicht erkennen.

Erstens. Hole dir einen neutralen Zeugen, der sich die Mängel im Streitfall bezeugen kann. Fotos sind hilfreich, aber man könnte dir unterstellen, dass die gefälscht sind. Daher ist ein Zeuge besser.

Zweitens. Schreibe dem Vermieter einen Brief und beschreibe die Mängel darin. Gib dem Vermieter den Brief so, dass du es bei Bedarf beweisen kannst, also z.b. mit Einwurfeinschreiben oder mit einem Zeugen persönlich einwerfen.

Nur weil die Mängel nicht auf dem Protokoll stehen, bedeutet das nicht, dass man den Vermieter nicht noch nachträglich darüber in Kenntnis setzen darf. Du musst das nur beweisbar tun, dass der Vermieter nicht später behaupten kann, du hättest es ihm nicht gesagt.

Die Kaution ist für Ansprüche des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses und hat mit bestehenden Mängeln im laufenden nichts zu tun.

Sind mindestens 2 KM Kaution vereinbart und die nicht spätestens im 3. Monate nach Mietbeginn gezahlt kann dir der Vermieter fristlos kündigen.

Die Mängel die nicht im Ü-Protokoll aufgelistet sind mußt Du dem Vermieter nachweisbar melden und die Behebung fordern.

Das wird dir wohl nicht viel helfen. Ganz einfach? Wenn er sich weigert, geh zu einem Anwalt. Gerade wenn du quasi "Beweise" hast, sollte das ein leichtes Spiel werden, wenn du so willst.

Quarian  23.10.2018, 00:16

Ich möchte nur noch einmal erwähnen, wenn du einfach nicht mehr bezahlst, könnte er vielleicht auch deswegen dich anzeigen. Ich kenne mich mit der rechtslage nicht gut aus, aber um dagegen vorzugehen wirst du wahrscheinlich ohnehin einen Anwalt brauchen, wenn er sich ansonsten weigert.

anitari  23.10.2018, 09:48
@Quarian

Anzeigen nicht, aber kündigen.