Darf Vermieter die Kaution einbehalten?

8 Antworten

Trotz bescheinigter Mängelfreiheit steht dem VM eine sog. angemessene Prüfungsfrist zur Geltendmachung von Forderung aus Allmählichkeitsschäden (umgekippter Wassereimer bildet Schimmel unter dem Parkett) oder verdeckten Schäden (Wand wurde mit Kalkfarbe gestrichen, die abblättert, als man sie mit Dispersionsfarbe streichen wollte).

Nach Auffassung des BGH ist hierbei eine Frist von 6 Monaten ab Übergabe nicht zu beanstanden, entpricht die doch der längstmöglichen (Verjährungs-)Frist von Forderungen i. S. d. § 548 I BGB.

Den wesentlichen Teil deiner Kaution bekommst du also entgegen der Auffassung deines Vermieters verzinst in 6 Monaten oder kannst nach fruchtloser Inverzugsetzung Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung erheben.

Darüberhinaus darf der Vm denjenigen geringeren Teil der Kaution einbehalten, der einer erwartbaren BK-Nachzahlung entspricht. Hierbei ist nicht die Höhe der bisherigen Erstattungen, sondern der aktuellen Jahresaufwand maßgeblich. Eine nach deiner Mietzeit nunmehr fällige Heizöltankreinigung oder strenger Winter, der hohe Winterdienstkosten verursacht, mag die durchaus hergeben. Daher darf der VM den gesamten Abrechnungszeitraum abwarten und einen Zuschlag für Nachberechnungen (Grundsteuer, Wassergeld) erheben.

Diesen Teil bekämst du erst 12 Monate nach Ende deiner Abrechnungsperiode (auf dem Klageweg) zurück.

G imager761

Wie lange darf der Vermieter die hinterlegte Kaution einbehalten?

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

schleudermaxe  23.01.2018, 14:06

... zum Glück wissen das die Gerichte hier bei uns (noch) nicht.

Dein Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten, falls versteckte Mängel auftreten, die dir zuzuordnen sind. Danach darf er nur einen Teil der Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Es ist durchaus möglich, dass du durch gestiegene reise keine Rückzahlung in der von dir erwarteten Höhe erhältst. Auch wenn du glaubst an deinem Verbrauchsverhalten nichts geändert zu haben - es reicht schon ein arschkalter Monat mehr um spürbar mehr Heizkosten zu zahlen.

der VM hat ein jahr zeit für die NK-abrechnung. du kannst einen teil der kaution jetzt zurückbekommen, aber er darf einen teil für die NK einbehalten.

einfach GF suchfunktion nutzen.. wurde auch heute schon gefragt und wird jeden tag hier gefragt.....

Renick  22.01.2018, 15:05

.... und wird auch weiterhin regelmäßig gefragt werden ^^

In dem Fall darf er aber nichts für die NK einbehalten, da mit einer höheren Rückerstattung zu rechnen ist. Allenfalls kann er sich bin max. 6 Monaten Zeit lassen falls versteckte Mängel auftauchen.

Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, dann sollte es keinen Grund geben die Kaution zurück zu halten.

Meine Mieterin zieht jetzt auch zum 01.03.2018 aus und hatte letztes Jahr eine geringfügige Rückerstattung (ca. 150€). Daher werde ich ihr unverzüglich nach dem Auszug auch die volle Kaution zurück zahlen, da auch in diesem Jahr höchstwahrscheinlich eine Rückerstattung folgen sollte.

bwhoch2  22.01.2018, 14:55

Liebe christl, das kannst Du gerne machen. Sehr generös von Dir.

Manchmal ist es so, dass sich Probleme erst nach der Übergabe und durchaus auch erst dann, wenn neue Bewohner eingezogen sind, heraus stellen.

Zum Beispiel ein bald verstopftes Abflussrohr.

Wenn solche versteckten Mängel nicht zu befürchten sind, spricht natürlich nichts dagegen, sofort auch die Kaution zu überweisen. Wenn das aber nicht so ist und wenn ein Mietverhältnis vielleicht schon belastet war, wird man als Vermieter auf jeden Fall die 6 Monate in Anspruch nehmen, die einem die Gerichte im Allgemeinen zugestehen, um auch vor solchen Überraschungen gefeit zu sein.

Natürlich spricht aus Mieter nichts dagegen, dennoch schon mal nach der Rückzahlung zu fragen, aber wenn der Vermieter das noch nicht will, nützt es auch wenig, rechtlich gegen den Vermieter vorzugehen, da die 6 Monate vorbei sind, bevor überhaupt ein Gericht was in die Hand nehmen würde.