Vermieter will das ich nochmal streiche?

6 Antworten

Wenn dein Vermieter dir die Kaution vollständig auszahlte und damit bekundet hat, dass er keine Forderungen an dich hat, kann er nun auch keine Forderungen mehr stellen.

Der Vermieter kann auf seine Kosten einen Maler bestellen, muss ihn aber selber bezahlen.

Im Übrigen gilt das geltende Recht (Schönheitsreparaturklausel, Rechtsprechung etc.).

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mich richtig erinnere, ist man überhaupt nicht dazu verpflichtet die Wohnung beim Auszug neu zu streichen, solange sie noch in einem guten Zustand ist. Sollte es eine Verpflichtung geben, müsste einmal streichen dicke ausreichen, du bist kein Maler und somit kann man auch kein Top Ergebnis von dir verlangen, es muss durchschnittlich sein, aber nicht wie vom Profi.

bwhoch2  28.01.2018, 08:54

@Rollerfreake:

  1. Du weißt tatsächlich gar nichts und solltest deshalb hier gar nicht antworten.
  2. Du kanntest nicht den Zustand in der Ex-Wohnung des FS.
  3. Einmal streichen reicht in der Regel nicht. Selbst gute Farbe ist bei einem herunter gekommenen Zustand einer lange nicht gestrichenen Wand nicht ausreichend. Zweimal muss meistens schon sein.
  4. Der Vermieter kann kein Top-Ergebnis verlangen, aber mehr als durchscnittliche "Laienqualität" muss es schon sein, nämlich durchschnittliche "Profi-Qualität", also fachgerecht. Wenn man dazu nicht selbst in der Lage ist, muss man eben einen Maler holen.

Vergiss es

Wenn in Vertrag steht "muss alle 5 Jahre streichen" ist der ganze Passus hinfällig.

Und wenn er alles abgenommen hat bist du eh raus.

  1. Unterschrift auf der Kündigung hat in der Regel nichts mit den fälligen Schönheits-, Endrenovierungs- oder Schadensbeseitigungsmaßnahmen zu tun. Die Unterschrift des Vermieters sagt also erstmal diesbezüglich gar nichts.
  2. Dass er Dir die Kaution ausbezahlt hat - da ist er selber schuld. Sagt aber auch nichts zur Qualität Deines Malerwerks.
  3. Wenn er schon bei der Übergabe den fehlenden Anstrich und bei einer weiteren den mangelhaften Anstrich bemängelt hat, kann bzw. muss er Nachbesserung durch Dich verlangen, bevor er selbst ans Werk geht, bzw. einen Maler beauftragt.

Ganz entscheidend ist, ob Du überhaupt zu den Streicharbeiten verpflichtet warst. Deine spärlichen Angaben hierzu erlauben leider keine wirklich sinnvolle Antwort. Warst Du aber rein objektiv verpflichtet, kann er Dich immer noch zur Nachbesserung mit Fristsetzung auffordern. Ist die Frist vorbei, ohne dass Du was gemacht hast, kann er eine Malerfirma beauftragen und Dir die Rechnung präsentieren, ggf. den Rechnungsbetrag dann auch einklagen, wenn Du Dich störrisch zeigst.

Wenn es nicht fachgerecht gemacht wurde kann er ein Nachbessern fordern,was hat er denn beanstandet?

philosophiex3 
Fragesteller
 27.01.2018, 22:05

Bei der Übergabe wurde bereits der flur bemängelt, wir haben vereinbart, dass ich ihn mache und das habe ich. Er beklagt das nicht alles abgedeckt ist

andie61  27.01.2018, 22:09
@philosophiex3

Sprich die Farbe hat nicht richtig gedeckt?Oder ist nicht richtig durchgestrichen worden so das es zu Farblücken gekommen ist?Bei beidem kann er ein Nachbessern verlangen,das wäre nicht fachgerecht.