Streichen bei Auszug in Rechnung gestellt, zulässig, faires Angebot?

3 Antworten

In meinem Mietvertrag steht, dass ich Schönheitsreparaturen bis max. 150€/Jahr selbst zahle;

Sicher das da Schönheits- und nicht Kleinreparaturen steht?

Nach 2,5 Jahren mußt Du, wenn die Abnutzung normal ist Du keine Schockfarben verwendet hast, überhaupt nicht streichen und wenn Dein Vermieter das 3 x möchte.

Was steht denn, wenn überhaupt sie Renovierung im Vertrag?

Das ist ja spitzfindig. Da steht, handschriftlich ergänzt: "Kleinstreparaturen bis jährlich 150€ werden vom Mieter auf dessen Kosten erledigt."

@stefancs

Klein- oder Kleinstreparaturen ist was völlig anderes als Schönheitsreparaturen (Renovierungen).

Das eine betrifft kleine Reparaturen an Einrichtungen die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen und das andere halt das Streichen und Tapezieren.

Wenn zu Renovierungen (Schönheitsreparaturen) rein gar nichts im Vertrag steht, ist das allein Sache des Vermieters.

@anitari

Super! Ich dachte (und mein Vermieter sicher auch!), das wäre ein- und dasselbe. Und was ist nun dazu zu sagen, dass ich die Wohnung mal tip-top übernommen habe, erwächst daraus eine Pflicht? Der Zustand jetzt ist wirklich okay, ganz normal! Nur halt mal teilweise (beige) eingefärbt.

@stefancs

Und was ist nun dazu zu sagen, dass ich die Wohnung mal tip-top übernommen habe, erwächst daraus eine Pflicht?

Nur wenn die Wohnung übermäßig abgenutzt ist und überhaupt eine wirksame Renovierungs-/Schönheitsreparaturklausel vertraglich vereinbart ist.

Beige gilt als sog. gedeckte Farbe. Dagegen kann der Vermieter nichts einwenden. Anders sähe es bei Grasgrün oder Lilla aus.

@anitari

Vielen, vielen Dank. Ich hole mir noch einmal juristischen Rat, wenn es hart auf hart kommt, aber deine Antworten sind erst einmal erleichternd und eine Gesprächsgrundlage.

@anitari

Oha, habe gerade mithilfe eines Freundes doch eine wirksame Schönheitsreparaturenklausel. Frage trotzdem: Ist bei normaler Abnutzung und der beschriebenen dezenten Farbe mir zuzumuten, dass die die ganze Wohnung vom Fachmann neu malern und mich zahlen lassen? Oder mich auffordern, das zu tun? Hier die Klausel: "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen."

@stefancs

Folgendes steht im o. g. Link unter

Klausel mit Endrenovierung:

Ist dem Mieter sowohl die Pflicht zur Ausführung laufender Schönheitsreparaturen als auch zur Endrenovierung, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Dekorationsarbeiten durch - wenn auch äußerlich getrennte - Formularklauseln auferlegt, so tritt ein Summierungseffekt ein, der die wiederum gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach § 306, 307 BGB unwirksam macht. Der Mieter muss also gar keine Renovierungen durchführen.

@anitari

Zu einer Endrenovierung steht halt gar nichts im Vertrag. Die Vermieterin ist mit der Farbe unzufrieden (weil es nicht jedermanns Geschmack sei; ich betone noch einmal: dezentes beige, so wie Birkenholzmöbel) und mit kleineren (!) Abnutzungsspuren an der Wand, die sich auch durch etwas Farbe beheben ließen, aber sie möchte lieber alles streichen lassen.

Vom Grundsatz her ist die Abnutzung und evtl. Verschlechterung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch mit der Mitzahlung abgedeckt. Es könnte etwas anderes vereinbart werden. Das ist bei dir lt. deiner Ansage aber nicht erfolgt. Demzufolge ist die Wohnung nur besenrein mit nicht geputzten Fenstern und unverschlossenen Bohrlöchern zurückzugeben

Ich habe folgende Klausel entdeckt. Wie ändert das die Situation? "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen."

@stefancs

Diese Klausel steht im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass die durch vertragsgemäße normale Nutzung der Mietsache entstandene Verschlechterung derselben mit der Miete abgegolten ist. Demzufolge erachte ich die Klausel für unwirksam. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, da er hier in jedem Fall schadenersatzpflichtig gemacht wird.

Nach meiner Meinung ist der Vermieter im Unrecht und kann Ihnen die Renovierung der Wohnung nicht in Rechnung stellen. Es sei denn, Sie haben die Wohnung frisch renoviert übernommen. Um aber keine Fehler zu machen, sollten Sie sich mit dem Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung setzen und den Sachverhalt prüfen lassen.

Die Wohnung war in der Tat ganz frisch modernisiert. Trotzdem ist ihr jetziger Zustand kein Desaster - ganz normal gewohnt. Und eben etwas Farbe.

@stefancs

Nach meiner Meinung darf der Vermieter trotzdem keinen neuen Anstrich verlangen. Die neuerliche Rechtsprechung schließt bei normalen Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung eine Renovierungspflicht des Mieters aus. Vergewissern Sie sich aber in jedem Fall noch beim Mieterbund.