Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Farbmarke zum streichen angeben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann der Vermieter nicht. Im Mieterschutzbund erfährst Du mehr.

Ich würde davon ausgehen, dass der Zusaz nichtig ist. Es ist eine unagemessene Benachteiligung des Mieters. Bei einem Mieterverein erfährst du mehr, ich kann mich auch irren.

Sag mal...

Ein handschriftlicher Zusatz mit welchem Inhalt auch immer fällt doch auf. Hast Du den bei Vertragsabschluss nicht gelesen und nachgefragt, was diese bizarre Bestimmung bedeuten soll? Da sie eben nicht AGB und auch nicht Formularmietvertrag ist, würdest Du vor Gericht einen schweren Stand haben, wenn Du gegen ihre Gültigkeit argumentieren willst.

Ansonsten kannst Du dem Vermieter doch sagen, dass Du gern seinen Farbton verwendest, wenn er Dir das Material dafür kostenlos zur Verfügung stellt. Ansonsten richtest Du Dich nach den Vertragsbestimmungen.

Die Antwort hast du dir soeben selbst gegeben.

Jedoch hat der Vermieter selbst, einen handschriftlichen Zusatz bei "§22 Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt, und zwar steht dort: "Die Wohnung wir bei Einzug in fachgerecht renovierten Zustand übergeben und bei Auszug fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückgegeben. (Flächen sind mit Brillux zu verwenden. [...]"

Vetrag ist bindend.

Er könnte es auch auf die spitze treiben und von dir Verlagen eine Malerfirma zu beauftragen die die Wohnung Renovieren soll.

Bindend ist nur, was mit dem Gesetz übereinstimmt. Nicht jeder Mist, der man in einen Vertrag schreiben kann, ist bindend.

@Bitterkraut

Leider nicht Korrekt. Wenn ich im Mietvertrag stehen habe das die Wohnung entweder Besenrein oder Renoviert zu übergeben haben kann der Mieter aus den Optionen wählen. Gebe ich nur eine Bedingung an ,muss ich diese auch erfüllen. Vertrag ist Vertrag. Würde das nicht zutreffen bräuchte ich auch keinen Mietvertrag zu generieren !

Ebenfalls habe ich gelesen, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag nicht rechtens ist, entfällt meine komplette Pflicht zur Renovierung als Mieter und wird somit an den Vermieter selbst übertragen. Wissen sie, ob das stimmt?

Dies trifft nur zu wenn 2 Bedingungen direkt im Mietvertrag stehen und nicht unter sonstiges ein Zusatz enthalten.

Wenn z.B. im Mietvertrag drinnstehen würde (direkt) das die Wohnung Besenrein und im Renovierten Zustand Übergeben werden soll ,wäre das nicht richtig. Entweder oder beides geht nicht. Ebenso Pflichten mit Klauseln das man in gewissen Zeitabständen Renovieren soll und mit Klauseln das man nur Renovieren soll nach Bedarf.

Würde also sowas zutreffen das beides im Mietvertrag stehen würde wäre es nicht richtig und so könnte der Mieter aus den Optionen wählen was er macht.

Anders sieht es auswen nder Mietvertrag vorgibt Verbindlich die Wohnung Besenrein und Renoviert zu übergeben. Dann muss beides gemacht werden.

@Silberfan

Ach ja, man kann also per Vertrag Gesetze aushebeln?

@Bitterkraut

Verträge sind bindend auch wenn Gesetzlich was anderes vereinbahrt wurde. Es gilt nur wenn die Verenbahrungen nicht mit den vorgaben Übereinstimmen. Die gesetze auf die du dich Beziehst sind Vorgaben wonach man sich richten kan KEINE BEDINGUNG !

https://www.mietrecht.com/

Es wird immer wieder davon ausgegangen das die Gesetze Grundlegende Bedingung sind. Und das ist Falsch. Das zeigen auch zig Urteile zum Mietrecht im allgemeinen fall. Das hat mit aushebeln nichts zu tun

@Silberfan

"Verträge sind bindend auch wenn Gesetzlich was anderes vereinbahrt wurde."

Genau andersrum. Du kannst nicht per Mietvertragsklausel gesetzliche Rechte aushebeln. Wäre z.B. eine Kündigungsfrist von 10 Jahren in einem Mietvertrag wirksam vereinbart, obwohl sie per Gesetz 3 Monate beträgt?

Denk nochmal drüber nach.

@Silberfan, ich habe parallel etwas weitergeforscht und bei "Frag-einen-Anwalt" Folgendes gefunden:
"Die in Ihrem Mietvertrag verwandte Klausel ist unwirksam, weil Ihnen nicht nur ein bestimmter Farbton, sondern auch eine bestimmte Farbmarke vorgeschrieben ist, ausgehend davon, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 2009, AZ: VIII ZR 166/08 – entschieden. Da es keine geltungserhaltende Reduktion gibt, ist die Klausel insgesamt unwirksam.

Im Ergebnis müssen Sie die Wände nicht streichen. "

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Verpflichtung-zu-Streichen-bzw-Endrenovierung-beim-Auszug--f144146.html

Meiner Ansicht nach, müsste der oben zitierte Text der Anwältin auch auf mein Fall anwendbar sein und somit sollte die Klausel bezüglich der Farbmarke unwirksam sein.

Werde aber die Tage auch mal beim Mieterbund anrufen und mich da nochmals erkundigen.

"Besenrein" heißt normalerweise, dass Du die Wohnung nicht malern musst.

Wende Dich an den Mieterschutzbund.