Vermieter und Handwerker sind äußert unzuverlässig!

3 Antworten

Der Vermieter muss schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Hier setzt Du dann eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und kündigst eine Mietminderung an.

Zusätzlich würde ich hier eine Ersatzvornahme ankündigen, wenn nach Fristablauf keine Instandsetzung stattgefunden hat. Die Kosten für den Handwerker kannst Du dann von der Miete abziehen.

aber trotz mehrmaliger Anrufe/mails etc. kümmert sich niemand darum!

E-mails können leicht mal vom Vermieter gelöscht werden. Über Inhalte eines Telefonates hast Du keinen Nachweis. Deswegen immer als Einschreiben.

Setz deinem vermieter schriftlich eine friest und schreibe auch wen er bis zu dem datum keine lösung geschafen hat wirst du auf seine rechnung handwerker beauftragen .Du kanst auch selber die handwerker anrufen aber nur unterschrift mit vorbehalt leisten das ihr 1 wochen kein wasser habt ist nicht zumutbar ich würde vor eine mietminderung mit einem anwalt reden und den das festlegen lassen den wen die mietminderung zu hoch ist könt ihr schnell gekündiegt werden.

Diandra90 
Fragesteller
 05.12.2014, 13:45

Wir haben ja noch Wasser, aber nur im Bad und das ist so klein, das ich mich auf den Boden knien muss um im Eimer in der duschen spülen zu können! Aber danke für den Tipp das werde ich mal versuchen, vll sogar einen Anwalt konsultieren. Danke

Man könnte zu den entsprechenden Handwerkern mal in der Firma gehen und den Chef sprechen. Wenn es nicht funktioniert, lasst einen Gutachter kommen. der Rest ist dann gerichtlich zu lösen.

Diandra90 
Fragesteller
 05.12.2014, 13:44

Ja das ist natürlich eine Möglichkeit. Denke aber das der Vermieter da nicht so begeistert sein wird, wenn wir das auf eigene Faust machen. Und falls wir dann etwas gemacht bekommen bleiben wir womöglich noch auf den Kosten sitzen, weil der Vermieter selber es nicht abgesegnet hat! Ich würde gerne wissen ob man diesbezüglich ein bisschen Druck machen kann um eine schnelle Reaktion zu erzwingen!?

Galaxy25  05.12.2014, 13:47
@Diandra90

Ach so ihr seid in einer Wohnung. Ich dachte ihr seid in einem eigenen Haus. Dann zum vermieter

Diandra90 
Fragesteller
 05.12.2014, 13:46

Trotzdem Danke :-)

ChristianLE  05.12.2014, 13:49
Wenn es nicht funktioniert, lasst einen Gutachter kommen

Was soll ein Gutachter bringen, wenn der Ort und Umfang des Schadens schon bekannt ist?