Mietminderung Mängel in & um Neubau Wohnung?

8 Antworten

Das ist in dem Fall nicht so leicht zu beantworten, da es darauf ankommt was im Mietvertrag steht. Der Hauptpunkt ist hier, das der Mieter viele der Mängel schon bei Vertragsschluss kannte oder hätte kennen müssen. Das schließt eine Mietminderung dann aus.

Decken in alle Räumen sind Ungeschliffen?

Das waren sie halt auch schon mit Sicherheit bei der Wohnungsbesichtigung. Und ungeschliffene Decken sind auch nicht verboten.

Etwas Anderes gilt, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss die Beseitigung der Mangel zusagt.

Bei besonderes groben Mängel kann natürlich die Bauaufsicht einschreiten. Wenn sich dadurch Nutzungsbeschränkungen ergeben, weil z.B. ein Raum gesperrt wird, kann die Miete gemindert werden.

Woher ich das weiß:Recherche
khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 07:56

Spalten zwischen den Wänden und decken Tratten erst im Nachhinein auf. Ebenso das Regenwasser vom darüber liegenden Balkon, der Mäusebefall und Eigentumsschäden.

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 08:00

Zum Beispiel der Schädlingsbefall in der Gartenhütte ist meiner Meinung nach nur entstanden da diese nicht fachmännisch erbaut wurde. So wie so vieles am gesamten Haus. Es sind Löcher in Boden und Wänden vorhanden.

Wenn Du sowieso bald ausziehst und das schon alles geregelt ist, dann zahlst Du einfach für die restliche Mietzeit gar keine Miete mehr.

Zwei Jahre diesen Ärger, das wird doch mit 20 oder 30% Mietminderung für die verbliebenen Monate nicht im geringsten ausgeglichen.

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 08:55

Ist nur die Frage ob sowas rechtes ist ?

DogDiego  17.04.2021, 09:12
@khd1986

Damit setzt Du den Vermieter unter Zugzwang. Er wird entscheiden müssen, ob er das Prozessrisiko eingehen möchte.

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 09:29
@DogDiego

Ich gehe davon aus das wenn ich mindestens die Miete um den entstandenen Eigentumsschaden durch den Schädlingsbefall & Wasserschaden (entstanden sich mangelnde Bauweise) mindern würde, würde man mir diese Summe beim auszahlen der Kaution wieder abziehen. Oder wie würden Sie das einschätzen ?

Bringt eine Minderung überhaupt eine Abhilfe der massiven und leichten Schäden?

Wollen Sie in der Bruchbude unter den gegebenen Umständen tatsächlich weiter "hausen"?

Ist Ihnen das alles einen Rechtsstreit mit teilweise ungewissem Ausgang wert?

Macht es nicht Sinn, fristgerecht zu kündigen und sich etwas anständiges zu suchen?

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 11:43

Es ist ja schon eine bleibe gefunden, allerdings erst zum Ende des Jahres. Ich möchte aber keine unangemessen hohe Miete für den über bleibenden Zeitraum zahlen und möchte daher eine ordentlich Mietminderung bewirken.

schelm1  17.04.2021, 11:47
@khd1986

Ggfs. riskieren Sie mit der Minderung höhere Kosten durch ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang als dies ohne Klage der Fall wäre.

Bedenken Sie, dass dem Vermieter in jedem Falle Ihre zu zahlende Restkaltmiete zur Verfügung seht, um daraus seine Streitkasse vortrefflich zu füllen, während Sie in jedem Falle nur draufzahlen.

Letztlich Ihr Nervenkostüm und Ihrer Entscheidung!

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 12:29
@schelm1

Das ist richtig, aber wie sieht’s aus mit dem eigenen Recht ?

schelm1  17.04.2021, 12:30
@khd1986

So als ob bei dem Verkehrstoten auf dem Grabstein gemeißelt ist:

"Er starb trotz Vorfahrt"!

khd1986 
Fragesteller
 17.04.2021, 13:35
@schelm1

Sehr unproduktiv so ein Kommentar. Ich bat hier um Hilfe in der Hoffnung um genauere Ansätze für eine Mietminderung zu finden. Ich möchte keine sinnlosen Diskussion sondern produktive Hilfe.

schelm1  17.04.2021, 15:06
@khd1986

Sinnlos ist ein Rechtsstreit und weiterer Verbleib in der schrottigen Wohnung.

Zuerst musst du deinen Vermieter mal über die ganzen Mängel informieren. Der kann es sich ja nicht aus den Fingern saugen, das du Probleme hast. Frist setzen, Nachfrist, Androhung einer Ersatzvornahme und Mietminderung. Eigenmächtig kürzen führt zu Kündigung.

khd1986 
Fragesteller
 18.04.2021, 07:17

Vermieter wurde informier, Frist Gesetz. Vermieter wurde Frist Gesetz. Kam zur Besichtigung der Mängel. Ergebnis = es seien in seinen Augen alles keine mängel und für den Wasser/Schädlingsschaden will er nicht aufkommen. Das sei Pech....

Frist für die Übermittlung der Hauswart Aufstellung, da ich annehme das die Nebenkostenabrechnung nicht korrekt ist ist angelaufen obwohl ich ihn noch zwei mal drauf hingewiesen haben = er verweigert.

Ich würde ausziehen und mir was neues suchen. Oder denkst du, der Vermieter bessert sich über die Jahre?

Da ist doch Dauer Ärger vorprogrammiert.