Vermieter hat versprochen die Küche zu renovieren und will es jetzt nicht mehr machen. Ist das erlaubt und was kann ich tun?
Beim Einzug wurde uns vom Vermieter versprochen, dass die Küche renoviert werden würde, da sie schon sehr alt ist. Ein Jahr nach dem Einzug kamen Handwerker um die besagte alte Küche zu vermessen. Danach passierte nichts mehr. Nun, ca. 3 Jahre später, fangen die Türen an abzufallen, die Verkleidung der Schränke löst sich, der Kühlschrank funktioniert nicht mehr richtig und auch der Ofen und die Herdplatten (Gas) haben seine besten Zeiten hinter sich. Wir informierten den Vermieter über den schlechten Zustand der Küche und fragten nach, wann man mit der besagten Renovation zu rechnen sei. Der Vermieter teilte uns mit, das es momentan keine Renovierungspläne gäbe. Sie würden Handwerker vorbei schicken um ein paar der Mängel zu reparieren.
Nun bin ich mir unsicher was ich machen soll/ darf. Beim Übergabeprotokoll sind sämtliche Mängel auch schon aufgeführt. Vor unserem Einzug wurde die Wohnung 40 Jahre lang vom selben Mieter bewohnt. Wie alt Küche und auch Bad tatsächlich sind ist schwer zu sagen. Nur die Teppichböden wurden durch Parkett ersetzt und die Wände neu gestrichen bevor wir eingezogen sind.
Der Vermieter ist keine Einzelperson sondern eine AG. jedoch möchte ich keinen Streit mit der Vermietung anfangen, trotzdem finde ich es falsch zu sagen, das es eine Renovation geben wird und es dann doch nicht zu machen.
Kennt sich jemand etwas besser damit aus?
7 Antworten
Da kannst du auf jeden Fall etwas machen. Es ist nicht in Ordnung vom Vermieter die Küche einfach veralten zu lassen. Ich glaube es waren 20 oder 30 Jahre Küchenalter, nachdem man eine neue fordern kann.
20 Jahre wäre ja das Jahr 2000. Und die Küche sieht definitiv nicht nach 2000 aus, eher 1990 oder sogar 1980.
Nach 10 - 25 Jahren je nach Anschaffungswert der Küche gilt diese als verbraucht und der Vermieter muss eine neue Küche stellen.
Fordere den Vermieter doch mal auf, die Kaufunterlagen der Küche Dir in Kopie zu überlassen.
Das sind Erfahrungswerte. Eine Einbauküche ist ja nicht für die Ewigkeit gemacht.
Erfahrungswert aus welchem Gesetz?
Was Gegenstand des Mietvertrages ist unterliegt ALLES einem Verschleiß, und man kann sich auf Fristen berufen, nach denen Teile getauscht oder repariert werden müssen.
Wo finde ich diese Fristen jetzt?
Hey, schwierige Sache, am besten sie schauen in den Mietvertrag, da müsste drin stehen das eine Renovierung der Küche versprochen wurde bzw erfolgen soll, wenn das nicht in den Unterlagen steht bzw schriftlich festgehalten wurde sehe ich schwarz für sie, eigentlich ist ja der Vermieter dafür verantwortlich kaputte sachen in der wohnung die nicht eigenverschuldent kaputt geworden sind zu reparieren/ reparieren lassen
Aber im Endeffekt müssten sie einfach mit dem Vermieter in ruhe reden und ihn einfach drum bitten eine lösung zu finden die beiden Parteien gefällt
Hoffe konnte helfen 😀
Hier gilt also das Recht der Schweiz, mit dem ich nicht vertraut bin. In D ist es jedenfalls so, dass funktionsfähige Geräte nicht ersetzt werden müssen. Alles, was aber defekt ist, muss repariert oder ausgetauscht werden und Küchenschränke etc. ggf. repariert werden.
Aber mal ganz vom Recht abgesehen: Gefällt Dir ansonsten die Wohnung? Willst Du da längere Zeit wohnen bleiben?
Weshalb dann nicht mit dem Vermieter über die Neuanschaffung einer Küche durch Euch selbst reden? Fragt ihn, ob Ihr die alte Küche entsorgen und dafür eine neue einbauen dürft.
Wenn der Vermieter finanziell nichts beisteuert, hätte ich in D gesagt, dass man eine Senkung der Miete um 50 € und eine Festschreibung der jetzigen Miete für die nächsten 3 bis 5 Jahre schriftlich vereinbart. Auf ca. 50 € pro Monat lege ich den Unterschied in der Miete fest zwischen einer Wohnung mit Einbauküche und einer ohne Einbauküche. Rechnet man das mal hoch, wären das in 10 Jahren 6000 €. Für die Schweiz würde ich den Betrag eher in Richtung 80 - 100 € bzw. entspr. Wert in Franken ansetzen.
Vorteil für Euch: Ihr such die Küche nach Eurem Geschmack aus und müsst Euch auch bei den Geräten nicht mit dem zufrieden geben, was der Vermieter aussucht.
Danke für den Vorschlag, jedoch ist noch völlig ungewiss wie lange wir in der Wohnung bleiben“ daher würden wir keine eigene Küche einbauen lassen :) aber guter Vorschlag
Hallo,
Darf ich Sie fragen: Ist denn die Küche als Teil des Mietobjekts im Mietvertrag erwähnt?
Wo steht das?