Vermieter hat versprochen die Küche zu renovieren und will es jetzt nicht mehr machen. Ist das erlaubt und was kann ich tun?

7 Antworten

Da kannst du auf jeden Fall etwas machen. Es ist nicht in Ordnung vom Vermieter die Küche einfach veralten zu lassen. Ich glaube es waren 20 oder 30 Jahre Küchenalter, nachdem man eine neue fordern kann.

MissShirin 
Fragesteller
 08.05.2020, 12:21

20 Jahre wäre ja das Jahr 2000. Und die Küche sieht definitiv nicht nach 2000 aus, eher 1990 oder sogar 1980.

Nach 10 - 25 Jahren je nach Anschaffungswert der Küche gilt diese als verbraucht und der Vermieter muss eine neue Küche stellen.

Fordere den Vermieter doch mal auf, die Kaufunterlagen der Küche Dir in Kopie zu überlassen.

Oponn  08.05.2020, 12:34
Nach 10 - 25 Jahren je nach Anschaffungswert der Küche gilt diese als verbraucht und der Vermieter muss eine neue Küche stellen.

Wo steht das?

DerHans  08.05.2020, 13:42
@Oponn

Das sind Erfahrungswerte. Eine Einbauküche ist ja nicht für die Ewigkeit gemacht.

Oponn  08.05.2020, 13:50
@DerHans

Erfahrungswert aus welchem Gesetz?

DerHans  08.05.2020, 13:52
@Oponn

Was Gegenstand des Mietvertrages ist unterliegt ALLES einem Verschleiß, und man kann sich auf Fristen berufen, nach denen Teile getauscht oder repariert werden müssen.

Oponn  08.05.2020, 14:11
@DerHans

Wo finde ich diese Fristen jetzt?

Hey, schwierige Sache, am besten sie schauen in den Mietvertrag, da müsste drin stehen das eine Renovierung der Küche versprochen wurde bzw erfolgen soll, wenn das nicht in den Unterlagen steht bzw schriftlich festgehalten wurde sehe ich schwarz für sie, eigentlich ist ja der Vermieter dafür verantwortlich kaputte sachen in der wohnung die nicht eigenverschuldent kaputt geworden sind zu reparieren/ reparieren lassen

Aber im Endeffekt müssten sie einfach mit dem Vermieter in ruhe reden und ihn einfach drum bitten eine lösung zu finden die beiden Parteien gefällt

Hoffe konnte helfen 😀

Hier gilt also das Recht der Schweiz, mit dem ich nicht vertraut bin. In D ist es jedenfalls so, dass funktionsfähige Geräte nicht ersetzt werden müssen. Alles, was aber defekt ist, muss repariert oder ausgetauscht werden und Küchenschränke etc. ggf. repariert werden.

Aber mal ganz vom Recht abgesehen: Gefällt Dir ansonsten die Wohnung? Willst Du da längere Zeit wohnen bleiben?

Weshalb dann nicht mit dem Vermieter über die Neuanschaffung einer Küche durch Euch selbst reden? Fragt ihn, ob Ihr die alte Küche entsorgen und dafür eine neue einbauen dürft.

Wenn der Vermieter finanziell nichts beisteuert, hätte ich in D gesagt, dass man eine Senkung der Miete um 50 € und eine Festschreibung der jetzigen Miete für die nächsten 3 bis 5 Jahre schriftlich vereinbart. Auf ca. 50 € pro Monat lege ich den Unterschied in der Miete fest zwischen einer Wohnung mit Einbauküche und einer ohne Einbauküche. Rechnet man das mal hoch, wären das in 10 Jahren 6000 €. Für die Schweiz würde ich den Betrag eher in Richtung 80 - 100 € bzw. entspr. Wert in Franken ansetzen.

Vorteil für Euch: Ihr such die Küche nach Eurem Geschmack aus und müsst Euch auch bei den Geräten nicht mit dem zufrieden geben, was der Vermieter aussucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MissShirin 
Fragesteller
 08.05.2020, 14:52

Danke für den Vorschlag, jedoch ist noch völlig ungewiss wie lange wir in der Wohnung bleiben“ daher würden wir keine eigene Küche einbauen lassen :) aber guter Vorschlag

Hallo,

Darf ich Sie fragen: Ist denn die Küche als Teil des Mietobjekts im Mietvertrag erwähnt?