Mietminderung bei Schimmel/Wasserschaden in der Wohnung?

5 Antworten

Ob der Vermieter da etwas für kann oder nicht ist vollkommen belanglos. Wenn ein Raum nicht nutzbar ist, aufgrund eines Umstands, den der Mieter nicht selbst zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Mietminderung.

Ich hoffe doch das Trocknungsgerät läuft nicht auf Zimmerstrom.

Wie hoch ist natürlich nicht immer ganz einfach und so etwas erörtert man dann mit dem Mietrechtler oder dem Mieterbund. Kot wenn man keine RSV hat oder Mitglied hier ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nuja....der Schimmel tritt offensichtlich aufgrund baulicher Mängel auf und ist nicht durch den Mieter zu vertreten.

Von daher würde ich da mindestens 20% mindern, solange das Zimmer nicht nutzbar ist. Beeinträchtigt diese Nichtnutzbarkeit auch den rest der gesamten Wohnung, dann kann da die Minderung auch viel Höher ausfallen.

Hier steht so einiges:

https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/mietminderung-schimmel/

Mietminderungen sind eine schwierige Sache: man kann als Laie schnell einen zu hohen Minderungsbetrag ansetzen und sich damit zusätzliche Probleme anlachen.

Am besten wendet ihr euch an einen Mieterschutzverein.

Für eine Minderung bedarf es keines absichtlichen Verschuldens des Vermieters.

Es gibt im Internet Mietminderungstabellen zuhauf. Hier mal eine:

https://www.mietrecht.de/miete/mietminderungstabelle.html

Abzug ab Schadeneintritt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zum Mieterschutzbund, wer lange diskutiert verwirkt sein Recht auf mietminderung. Die wird nicht ausgehandelt, die wird einfach gemacht, wenn Fristen verstrichen sind.