Mietminderung Wasserschaden Trocknungsgerät Wand aufbrechen?

2 Antworten

Sofern ein Mangel an der Mietsache besteht, ist eine Minderung der Miete gerechtfertigt. Das Maß der Beeinträchtigung in der Sache ist abzuschätzen. Sofern die Wohnung während der Schadensbehebung beeinträchtigt bewohnbar bleibt, sind 50% der Kaltmiete für den Trocknungszeitraum und 25% für den übrigen Zeitraum wohl real.

Kaltmiete deshalb, weil die Nebenkosten nicht schadensbedingt betroffen sind. Im Falle von Unbewohnbarkeit wären 100% der Warmmiete anzusetzen. Stromkosten für die Trocknung sind ebenfalls zu ersetzen.

Mietausfall, Trocknung, Schadensbehebunskosten am Gebäudebestand etc. sind höchstwahrschrinlich über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Geschädigte Möbel sind Sache deiner Hausratversicherung, auch wenn sie im Eigentum des Vermieters stehen würden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lies dir das mal durch: https://www.mietrecht.com/mietminderung-wasserschaden/

Zu der Küchenwand kann ich nichts sagen, für die Tage, an denen Trocknungsgeräte eingesetzt werden, kann die Miete laut Artikel aber um bis zu 100% gemindert werden.