Kann mein Vermieter mir verbieten, dass meine Freundin bei mir einzieht?

8 Antworten

Ob Freundin oder Feindin, es gilt das

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte


"(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt."

Und "sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt", kann man auch vom Gericht die Erlaubnis des Vermieters erzwingen.

"ein wichtiger Grund" wäre etwa, dass der Vermieter die Person des Dritten bereits kennt und schlechte Erfahrungen mit ihr gemacht hat - beispielsweise in einem früheren Mietverhältnis oder in einer früheren Beziehung.

Falls nicht, dann nicht: Dann wird einem ein angerufenes Gericht sicher das Recht zur Untervermietung zusprechen. Und da erfahrene Vermieter (oder solche mit Anwalt) dies wissen, werden sie in der Regel auch die Erlaubnis zur Untervermietung an die Freundin erteilen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich glaube schon dass er das kann. Du stehst bisher wahrscheinlich alleine im Mietvertrag. Das heißt, alle neuen Mieter darf der Vermieter sich selbst aussuchen. Es ist seine Wohnung.
Bei Wohnungsbesichtigungen sucht er sich ja auch selbst seine Mieter aus. Da kann ja keiner kommen und sagen "Ey du musst mich nehmen,weil du nicht entscheiden darfst, wer hier einzieht"

Entweder ist die Wohnung zu klein und deswegen will er keine 2 Mieter dadrin haben oder er hat ein anderes Problem. Wenn sie bei dir einzieht, müsst ihr beide im Mietvertrag stehen(bzw müsst nicht zwingend aber wird so gemacht). Wenn er nicht zustimmt, läuft das nicht.

Versucht ihn irgendwie zu überzeugen bzw herauszufinden was das Problem ist

Ohne seine Zustimmung dürfte dir der Vermieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte spätestens nach fruchtloser Abmahnung fristlos kündigen.

Ja, wenn du alleine im Mietvertrag stehst!

kommt auch auf die Größe der Wohnung an!

Nur wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein ist oder der Grund der Ablehnung in der Person der Freundin selbst liegt.