Muss ich meinem Vermieter sagen, dass meine Tochter zu mir in die Wohnung einzieht?
Bisher lebe ich in der Wohnung alleine und kann der Vermieter den Mietpreis erhöhen, weil wir jetzt zu zweit sind? Danke!
24 Antworten
Du musst deine Tochter anmelden, er darf sie nich verweigern, weil sie deine Tochter is. Die Kaltmiete bleibt dadurch unangetastet. Nebenkosten, die nach Verbrauch berechnet werden, steigen entsprechend.
Du musst es auf jedem Fall deinem Vermieter sagen , es könnte ja sogar sein das die Wohnung für zwei Leute zu klein ist. Außerdem hat der Vermieter da schon ein Mitspracherecht. Aber der Mietpreis dürfte dadurch nicht steigen, der ist schließlich nicht davon abhängig wie viele Leute da wohnen sondern wie groß die Wohnung ist. Die Warm miete wird natürlich etwas steigen, schließlich verbrauchst du dann mehr strom und Wasser. Klär es auf jeden Fall im vorraus mit deinem Vermieter ab.
Schau in Deinen Mietvertrag!
Du musst genaugenommen melden, wenn jemand bei Dir einzieht, die Miete darf sich nicht erhöhen, eventuell die Betriebskosten für Wasser(gemeinsamer Hauszähler), Müll.
Hier sagt das Gesetz, dass der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters hat, wenn nach Abschluss des Vertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht. Auch für die Aufnahme von Geschwistern des Mieters ist ein solches Interesse notwendig, seine Eltern oder Kinder, LP(in). darf der Mieter hingegen in der Wohnung aufnehmen, ohne den Vermieter zu fragen. Dabei ist kein dringendes Interesse erforderlich, es genügen vielmehr einleuchtende wirtschaftliche und persönliche Gründe.
(BGH RE WM 85, 7)
Hier geht es aber um die Betriebskosten die personenbezogen berechnet werden. Der Vermieter muss also aus diesem Grunde die Personenzahl jeder Mietwohnung kennen. Deswegen ist dem Vermieter die Personenzahl die in der Wohnung wohnen zu melden.
Anmeldung bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung wird logisch vorausgesetzt.
Ja, selbstverständlich musst Du ihm das mitteilen, der Vermieter hat ein Recht darauf, zu wissen, wer in seinem Eigentum wohnt...
Wenn sie bereits über 18 ist, reicht auch die Mitteilung nicht, dann brauchst Du dessen Erlaubnis...
Die Miete kann er deswegen nicht erhöhen, ggf. aber die Nebenkosten...