Mein Vermieter erlaubt es nicht, dass mein Freund vorübergehend bei mir einzieht. Der Grund ist weil mein Freund Dunkelhäutig ist. Was kann ich tun?

13 Antworten

bis zu 6 Wochen darf er als Besuch bei dir wohnen, dann muß er beim Vermieter gemeldet werden und auch beim Einwohnermeldeamt. Wenn der Vermieter es nicht gestattet dann kannst du nichts machen. Sucht euch gemeinsam eine Wohnung!

er kann dich besuchen, für ne begrenzte Dauer, dazu mußt du auf Anfrage erschöpfend Auskunft erteilen. Nachziehen lassen kannst du einen Lebenspartner, wenn du das dem Vermieter schriftlich mitteilst und seine Zustimmung einholst. Der Vermieter kann in begrenztem Umfang die Zustimmung verweigern, wenn begründete Annahme besteht, dass durch den Nachzug der Hausfrieden beeinträchtigt oder durch Überbelegung (zu kleiner Wohnraum) die Mietsache zweckentfremdet oder unverhältnismässig abgenutzt wird. Der Vermieter darf seine Zustimmung koppeln an deine Zustimmung zu einer, evt. erheblichen, Mietserhöhung (verdoppelter Wasserverbrauch, verdoppelter Müllanfall uva.)

Ist das dein Freund im Sinne von "ein guter Kumpel" oder ist es dein Lebenspartner? Das macht einen großen Unterschied. Denn im 2. Fall hast du ein berechtigtes Intersse im Sinne des §553 BGB. Das bedeutet, der Vermieter kann die Genehmigung nicht verweigern, jedenfalls nicht mit dem Grund der Hautfarbe. Du könntest die Genehmigung dann auch per Gericht einfordern. Falls es jedoch ein "Kumpel" ist, kannst du nichts machen, außer dass es nur für Besuch ist für max. 6 Wochen.

Einfach ihre letzten Beiträge überfliegen...

Den Vermieter kann man sehr gut verstehen und seine Entscheidung genausogut nachvollziehen, wenn man die Vita der Fragestellerin liest!

@schelm1

Ich inzwischen auch, als ich aufgrund des Hinweises von KaeteK nachgeschaut habe. Rein juristisch gesehen von daher erst recht schwieriger.

Ich hoffe, es hat sich auch so zugetragen.

bis zu 6 Wochen gilt noch als Besuch und da kann der Vermieter auch nichts machen.

Darüber hinaus kann der Vermieter den Einzug nur dann verhindern, wenn die Wohnung zu klein ist.

Woher willst du wissen, dass es an der Hautfarbe deines Freundes liegt?

Es gibt genug Möglichkeiten, das zu umgehen. Man darf Besuch empfanen, wenn ich mich nicht irre über zwei Wochen lang. Danach muss der Besuch einfach mal wieder ein zwei Tage weg sein, dann darfst du ihn rechtlich gesehen wieder empfangen.