Geheimhaltung von Dingen in Wohnungen

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"Geheim gehalten" wird überhaupt nichts. Der Vermieter muss nicht angeben, ob in der Wohnung schon Leute gestorben sind etc. Früher sind fast alle Menschen zu Hause verstorben, wie auch immer. Und heute leben dort auch noch Menschen. Allenfalls würde ein Vermieter die Unwahrheit sagen, wenn ein Mieter ausdrücklich fragt "Ist hier schon mal jemand umgebracht worden ?" und dies mit "Nein" beantworten würde, wenn dort jemand umgebracht wurde. Diese Frage werden die Mieter im Vorfeld aber sicher nicht gestellt haben.

das muss er nicht.Es ist ja kein Makel an der Wohnung selber.

ich denke das der vermieter soetwas nicht vorenthalten sollte und sowas lieber sagen sollte, denn es spricht sich eh rum! aber wie das mit einer mietmiinderung oder einem fristlosen auszug ist weis ich nicht! aber da kann man doch sicherlich einen anwalt für wohnrecht aufsuchen und ihn zu diesem Thema befragen! viel glück...

ja ja "nur über mein Anwalt"

Die Anmerkung von Obelhicks ist interessant, dann sollte aber der Mieter explizit danach fragen. Ich denke allerdings, dass es sich nicht um einen Mangel an der Mietsache handelt, vorausgesetzt, alle Spuren sind beseitigt. Ob es hier eine Informationspflicht gibt, kann ich leider nicht beantworten. Einen Mord, also mit Fremdeinwirkung hatte ich bis dato auch noch nicht. Alles Andere wie Selbstmord, in der Wohnung verstorben usw. schon. Wer weiß schon, wie viele Menschen in seiner Wohnung, unter welchen Umständen auch immer, gestorben sind. MfG

Wieso die Wohnung war doch leer,oder, liegt der Tote noch drin,du fragst ja auch nicht wer vorher darin gewohnt hat.Der Vermieter ist nicht dazu Verpflichtet,die Vormieter preis zu geben,das zählt auch für "umgebrachte" oder "verstorbene".Oder willst du irgendwie Provit rausschlagen,oder schnell wieder aus dem Mietvertrag.