Vermieter möchte gegen mein Interesse Decke dämmen und abhängen!
Hallo Community! Meine Wohnung besticht durch ihre hohen Decken und sichtbaren Balken. Sie ist wirklich sehr schön. Der Vermieter möchte die Decke nun herabsetzen und den Zwischenraum ausfuttern, damit der Schallschutz besser wird. Grund ist, der Vermieter plant die Wohnung mittelfristig zu verkaufen. Allerdings darf er das angeblich nicht, weil sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen für Schallschutz entspricht. Über mir ist nur eine Terrasse, die selten verwendet wird. Mich stört der schlechte Schallschutz also nicht. Es bedeutet einen großen Aufwand, die Decke herabzusetzen, weil davon auch Vorhänge, Lampen, Feuermelder, Küche, Bilder, Lautsprecher, ... betroffen sind, die an oder unter der Decke hängen.
Was ratet ihr mir? Kann ich den Umbau ablehnen? Muss mir der Termin schriftlich mitgeteilt werden? Wenn ja, wie lange vorher?
4 Antworten
Vorgaben der EnEV 2014 für die Dämmung der obersten Geschossdecke
vermutlich beruht sein Vorhaben auf den Regelungen der EnEV die ab dem 01.01.15 einzuhalten sind .. wenn dem so ist und der Modernisierung damit begründet wird, sehe ich ehrlich gesagt wenig Chancen ...
dejure.org/gesetze/BGB/555c.html
Die Modernisierung muss nach § 555 c BGB spätestens drei Monate vor ihrem Beginn schriftlich angekündigt werden.
wenn Dir das Ganze schriftlich vorluiegt, kannst Du das vom Mieterschutz oder einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen ...
Wenn er die Wohnung verkaufen will, stehst du ihm in seinen wirtschaftlichen Interessen entgegen- Damit könnte er dir die Wohnung kündigen. Natürlich kann er sie unvermietet weitaus besser verkaufen. Das wird wohl der wahre Grund sein
Es ist möglich den Umbau abzulehnen , aber dann brauchst du einen guten Rechtsanwalt.(glaub ich)
Er kann dir auch Fristgerecht Kündigen ! Und macht es dann !
Zur Kündigung von Wohnräumen (auch fristgerecht) bedarf es eines GRUNDS!