Alte Elektrik Mietswohnung.

4 Antworten

"Nicht alles, was bei Neubauten und im modernen Wohnungsbau zwischenzeitlich üblich geworden ist, kann auch bei Altbauten als üblich angesehen oder zum Maßstab gemacht werden. Dementsprechend sind auch die Vorstellungen darüber, welche Ausstattung Altbauten und Neubauten regelmäßig aufweisen, unterschiedlich (BGHZ 117, 217, 225 zu § 541b Abs. 1 Satz 3 BGB a.F.)."

Quelle und Zitat aus:

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Altbauwohnung%20Mindeststandard%20Elektrik%20Knarrgeraeusche%20Parkett.htm

da davon auszugehen ist, dass die anlage eher 1994 als 2009 erneuert wurde, und damals die sache mit den FI Sschaltern und den 3adrigen kabeln noch ein wenig anders war, speziell was den bestandschutz betrifft, würde ich sagen, musst du es wohl so hinnehmen...

so lange die die anlage betriebssicehr ist und funktioniert, wird sie wohl so bleiben müssen, wenn der vermieter nicht von sich aus sagt, er will mal was machen (lassen)

Eine erneuerung der Anlage würde übrigens nachsich ziehen dass alle wände und decken aufgestemmt oder geschlitzt werden müssen. das ist eine derartig umfangreiche bauliche maßnahme, dass man schon davon ausgehen kann, dass man am besten aus der wonung komplett auszieht, bis sie abgeschlossen ist.

lg, Anna

Geograph  09.09.2014, 09:43

UP: "... als ich meinen vermieter fragte, ob ich die für eine dunstabzugshaube fehlende steckdose von einem elektriker neu setzen darf. er sagte "nein", da jegliche veränderung die ganze elektrik erneuern müsste"

Verständnisfrage:
Bedingt die Nachinstallation dieser einen fehlenden Steckdose wirklich eine Erneuerung der ganzen Elelektrik ???
Ich hoffe, dass das nicht stimmt, ansonsten hätte hier eine Lobby sehr gute Arbeit geleistet.

Peppie85  09.09.2014, 18:45
@Geograph

das stimmmt so nicht. allerdings muss der teil der Anlage, der neu erschaffen wird, den aktuellen vorschiften genügen...

lg, Anna

Geograph  10.09.2014, 10:00
@Peppie85

Dann bin ich ja beruhigt.

in der Decke wird vermutlich die dritte Ader liegen (meistens der Schutzleiter). Wenn du Lampen mit metallischen Gehäusen hast sprich mit deinem Vermieter. Wenn du schon nichts von einem Elektriker machen lassen darfst soll er sich halt darum kümmern.

Wie sicher du dort wohnst, ist schwer zu sagen. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass es bei einer solch alten Anlage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch sehr viel mehr Probleme gibt, als die Tatsache, dass das alte System mit 2 Adern keinen ausreichenden Personenschutz bietet. Zu solchen Problemstellen gehören zum Beispiel versteckte Abzweigdosen mit wackeligen Leuchten-Klemmen, welche bei einer höheren Strombelastung gerne mal sehr heiß werden. Ich hab das schon öfter gesehen, dass eine Wohnung mit viel Geld und Aufwand renoviert wird, da kommen neue Fenster rein, neue Fußböden, aber die 50 Jahre alte Elektro- und Sanitär-Installation bleibt alt. Und das ist gar nicht mal selten. Hauptsache, alles was man sehen kann ist neu. Dann heißt es immer: " Ich weiß gar net, was sie wollen, funktioniert doch noch, hat doch vorher auch funktioniert!" Da sind die Leute irgendwie auf beiden Ohren Taub. Das wirklich tragische Ende kommt natürlich erst, wenn die gute Stube eines Tages tatsächlich abbrennt und eine Person dabei zu Schaden kommt. Dann will natürlich niemand von irgendwas gewusst haben. Selbstverständlich ist das der schlimmste einzutretende Fall, doch passiert ist das alles schon.

Was du tun könntest, ist deinen Vermieter zu bitten, dass er eine Anlagen-Prüfung von Fachpersonal durchführen lässt. Dazu sollte unter anderem auch eine sogenannte "Isolationswiderstandprüfung" gehören. Sind die Messwerte hier zu schlecht, so ist dies ein deutliches Warnsignal, dass ein akutes Problem in der Anlage besteht, welches der Betriebssicherheit wegen dringend behoben werden muss.

Im Prinzip ist es ja schon ärgerlich genug, wenn die Anlage den Alters-Tod stirbt und von jetzt auf gleich der Strom weg ist. Das gibt schon genug Stress, dann taut die Gefriertruhe auf, der Notfall-Elektriker, der am Sonntag Nachmittag angedackelt kommt, kann auch nur den Kopf schütteln und ist ratlos, das muss meiner Ansicht nach alles nicht sein.

Was viele Vermieter leider nicht verstehen ist, dass zumindest ein Teil des Mietzinses immer in das Mietobjekt re-investiert werden sollte. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Mietobjekt, welches eine entsprechend lange Zeit nicht ordentlich gepflegt wird, sich eines Tages in einem so schlechten Zustand befindet, dass bei einer Renovierung eine Rechnung fällig wird, die den Vermieter buchstäblich aus den Socken haut.

Was den sogenannten "Bestandsschutz" angeht, so ist folgendes zu sagen: Grundsätzlich ist es zulässig, bei einer alten Anlage etwas nachzurüsten, ohne alles gleich neu machen zu müssen. Dabei gilt lediglich, dass der "neue Teil" den aktuellen Vorschriften entsprechen muss. Ich persönlich finde diese Regelung allerdings höchst fragwürdig, da damit alte Anlagen geschützt werden, die streng genommen nicht mehr Betriebssicher sind. Ich mache es im Falle einer Nachrüstung so, dass ich eine Anlagen-Prüfung durchführe und dem Kunden auf der Grundlage dieser Prüfung eine Empfehlung ausspreche. Lehnt dieser es ab, schwere Mängel beheben zu lassen, so lasse ich mir schriftlich bestätigen, dass ich ihn über den Zustand der Anlage informiert habe. Die meisten Leute sind aber Gott sei Dank einsichtig und lassen zumindest die wichtigsten Mängel beheben.

Bei solchen Diskussionen kommen auch immer mal wieder Schlauberger daher, die Vorschriften aus der DIN zitieren. Dazu folgendes: Natürlich ist es wichtig, die Vorschriften zu kennen, um nicht nur gut zu schlafen, weil man technisch alles richtig gemacht hat, sondern auch juristisch auf der sicheren Seite steht. Doch zwischendurch mal den Kopf einschalten und selbst nachdenken ist auch nicht schlecht. Würden das mal mehr Leute beherzigen könnte man die Hälfte des schier endlosen Vorschriften-Werkes einfach ersatzlos streichen, denn da ist auch eine ganz erhebliche Menge sinnloses dabei.

Gruß

Chucknils