Renovierung Kellerräume bei Miete - wer räumt aus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hast du absolut recht. Der Vermieter hat die Kosten für das Aus- und Einräumen zu tragen wie auch für die gesicherte Unterbringung der Sachen zu sorgen. Der Mieter darf hierfür vom Vermieter Vorschuss (in Geld) verlangen.

Du kannst das im BGB nachlesen: § 555a(3)

Habt ihr Mieter das mal mit dem Vermieter besprochen? Was sagt der denn dazu ??

pesterl 
Fragesteller
 04.01.2015, 11:04

Der Vermieter ist ein Unternehmen - die Erfahrung mit ihm sind eher schlecht. Es hat sich in der Vergangenheit stets empfohlen, die eigenen Rechte genau zu kennen, bevor man Kontakt aufnimmt, da die Repräsentanten des Unternehmens die Mieter in Rechtsfragen eiskalt anlügen.

Minni208  04.01.2015, 12:02
@pesterl

Ist einer eurer Mieter im Mieterschutzbund ? Wenn ja dann bekommt ihr schon mal Auskunft wie sich die Sachlage verhält und was ihr machen könnt

I. d. R. ist es so. Jedoch würde ich nicht wollen, dass Fremde mein Eigentum rücken, da diese oftmals nicht sensible genug damit umgehen. Also, Möglichkeiten finden über Freunde, Familie; gute Nachbarn etc (wenn selbst nicht möglich).

Ein weiterer Punkt ist, dass für die Zeit der Nichtnutzung des Kellerraumes eine Mietminderung vorgesehen ist, da die Nutzung eines Keller-/Abstellraumes gewiss im Miet-/Nutzungsvertrag enthalten ist. Einfach mal im Vertrag nachschauen.

albatros  04.01.2015, 18:42

Mietminderung? Unsinn. Die Deckendämmung ist binnen einer Stunde erledigt, max. evtl. 2 Std.

Danke für alle Antworten bisher !!!- habe aber eben einen Tipp per PM bekommen, der die Frage beantwortet:

Quelle: mietrechtslexikon.de Der Vermieter muss alle erforderlichen Arbeiten erbringen. Eine vorübergehende Einwirkung auf die Wohnungsmöblierung und die Einrichtungen des Mieters muss dieser dulden (auch z.B. Staub und Dreck). Anschließend ist der vorherige Zustand wiederherzustellen.

Den Mieter treffen auch hinsichtlich seiner Möblierung und Einrichtung ausschließlich Duldungspflichten. D. h., er darf zwar zur Erleichterung der Arbeiten seine Möbel zur Seite räumen und Einrichtungen demontieren, er muß es aber nicht. Die Duldungspflicht aus § 554 Abs. 1 BGB beschränkt sich, wie das LG Berlin (siehe unten) betont, auf ein passives Stillhalten. Der Mieter darf den Vermieter nicht hindern, er braucht ihn aber nicht aktiv zu unterstützen

Die genaue Rechtslage kenn ich nicht. Ich würde mich aber so verhalten: Wenn der Vermieter den Keller renovieren möchte, soll er für die Zeit Ersatzräume zur Verfügung stellen und dafür sorgen dass die Sachen ohne mein Zutun dorthin und wieder zurückgebracht werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste müssen ersetzt werden (vorher Liste machen)

Wäre natürlich sinnvoll wenn alle Mieter gemeinsam so auftreten würden.