Vermieter ignoriert meine E-Mails?

10 Antworten

Per Einwurfeinschreiben der Post dem Vermieter mitteilen, dass er bis zum 22.06.2020 die übergebene Kaution dir gegenüber abzurechnen hat. Rechnet er die Kaution nicht termingerecht ab, forderst du mit Termin 01.07.20 die Rückgabe der gesamten verzinsten Kaution ebenfalls wieder mit Einwurfeinschreiben und erklärst, dass er bei Nichteinhaltung des Termins sich im Verzug befindet, was dich zu einer gerichtlichen Mahnung berechtigt.

Aufheben der Sendungsverfolgungsbelege der Post inklusive.

E-Mails gelten nicht als zugegangen. Da investiert man 3,00 € in ein Einwurfeinschreiben an seinen Ex-Vermieter:

"... sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache besteht nach Verjährung der Forderungen aus Schäden an der Mietsache kein Sicherungsbedürfnis mehr.

Sie sind daher verpflichtet, die Mietkaution verzinst zurückzuzahlen, soweit keine Nachzahlungen aus Betribskostenabrechnung erwartbar ist. Für diesen Einbehalt sind max. 3 Vorauszahlungen, also XXX EUR anzusetzen.

Sie sind zur Vermeidung einer Klage nunmehr letzmalig aufgefordert, den anderen, wesentlichen Teil der Kaution, X.XXX EUR zzgl. Zinsen, innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens auf mein Konto DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX zu überweisen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden ich einen Rechtsanwalt, dessen Gebührenforderungen Sie aus Rechtsgrund Verzugsschaden zu tragen haben, mit Wahrnehmung meiner Interessen, insbes. Klageerhebung wg. ungerechtfertigter Bereicherung, beauftragen."

G imager761

So etwas macht man auch nicht per E-Mail, sondern auf dem schriftlichen Weg per Brief. Dann entweder per Einschreiben Einwurf oder per Einschreiben mit Rückschein.

Auf E-Mails würde ich auch nicht reagieren, vielleicht hat er sie auch nicht erhalten.

Schreib dem, dass du dir einen Anwalt nimmst. Mein Vermieter reagierte darauf positiv für mich.

Wenn sie nerven, was sonst soll er machen?

Wir müssen die Miesi binnen 3 Monaten nach Schlüsselrückgabe abrechnen, so die Gerichte hier bei mir.

Einbehalten dürfen wird nur das, was gerichtsfest belegt werden kann.

Zinsen, wenn es welche gibt, gehen in die Miesi, ist also Geld des Mieters, der die ja auch versteuert.

BK-Abrechnungen sind binnen 12 Monaten nach Ablauf der Periode dem Mieter vorzulegen. Rechne einfach nach, wann die Frist endet.

Gibt es keine Abrechnung, kannst Du Deine Vorausleistungen für das Jahr zurückfordern.

Nur Mut, und alles geht ohne Antwalt. MB und GK sind so rd. 200 EUR.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung