E-Mail als zugestellt betrachten (rechtlich)?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Recht 67%
Schriftv 33%
bwhoch2  07.07.2021, 12:04

Was soll man antworten, wenn man erklären will, dass E-Mails tatsächlich verschwinden können? "Recht" oder "Schriftv"?

RoninS 
Fragesteller
 07.07.2021, 12:04

Weder noch. Die Umfrage war versehentlich.

8 Antworten

Tatsächlich ist es so, dass nur wichtige Mails verschwinden und dafür kann es viele Gründe geben. Es könnte z. B. sein, dass der Vermieter eine Deiner früheren Mails mal versehentlich in den Spam-Ordner verschoben hat. Danach werden alle Deinen weiteren Mails ebenfalls dort direkt ankommen.

Ein Beispiel aus meiner Vermieter-Praxis (erst kürzlich):

Eine Mieterin bat per Einschreiben um Einsichtnahme in die Belege. Leider klappte ein persönlicher Termin nicht und weil es mir "zu blöd" war, alle Belege zu kopieren und sie per Post zu schicken, um mich danach wiederum über die Kosten zu streiten, scannte ich sie kurzerhand ein, packte sie in eine Zip-Datei und schickte sie per Email an sie an die Adresse, die wir bisher auch immer benutzt hatten.

Ca. 3 Wochen später kommt wieder ein Einschreiben von ihr und diesmal schon in ziemlich hässlichem Ton, dass sie jetzt immer noch nichts von mir bekommen hätte.

Daraufhin sandte ich ihr die Mail erneut. Diesmal als "Einschreiben" mit "Lesebestätigung". Sicherheitshalber fragte ich per SMS nach, ob sie die Emails bekommen hat, denn die Bestätigungen kamen nicht zurück.

Nun schaute sie nach und fand doch tatsächlich die letzte Mail, aber die von ein paar Wochen vorher fand sie weiterhin seltsamerweise nicht.

Email bedeutet immer: Der Empfänger muss auch manchmal nachsehen, ob was gekommen ist und er sollte etwas sorgfältiger nachsehen und ggf. auch in den Spam-Ordner. Tut Empfänger das nicht, kann es natürlich sein, dass Mails einfach nicht wahrgenommen werden. Das kann dann durchaus auch mehrmals passieren. Die Behauptung eine Email wäre nicht angekommen, kann ohne Lesebestätigung, die man als Empfänger auch verhindern kann, praktisch nie widerlegt werden.

Das Urteil aus Frankfurt wurde ja bereits genannt. E-Mails gehen normalerweise nicht "verloren". Wenn sie aufgrund eines technischen Problems nicht zustellbar sind, bekommst Du als Absender eine entsprechende Nachricht. Allerdings kann natürlich ein Spam-Filter zuschlagen. Wenn dieser bei der ersten Mail zuschlägt, warum nicht auch bei der zweiten. Die Kriterien für die Einordnung als Spam dürften ja für beide Mails gleichermaßen zutreffen.

Seltsam ist natürlich auch die nicht gegebene telefonische Erreichbarkeit. Hat der Vermieter ein größeres technisches Problem? Schwer zu prüfen. Haben denn andere Mieter ebenfalls ein Kommunikationsproblem?

Du hast bei Nebenkostenabrechnungen in der Regel ein Jahr Zeit für einen Widerspruch. Ich habe keine Ahnung, welche Zahlungsfrist Du hast. Es wäre ggf. ratsam, zunächst einmal die Nachzahlung zu leisten. Wenn Du dort Fristen versäumst, musst Du ggf. Mahngebühren zahlen.

Versuche regelmäßig, den Vermieter telefonisch zu erreichen. Wenn Du innerhalb eines Monats keinen Erfolg hast, würde ich ein Einschreiben mit Rückschein senden.

RoninS 
Fragesteller
 07.07.2021, 12:25
Schwer zu prüfen. Haben denn andere Mieter ebenfalls ein Kommunikationsproblem?

Es ist ein privater Vermieter, soweit ich weiß bin ich der einzige Mieter.

Technische Probleme wären eine Möglichkeit, aber nicht bei über 3 Wochen?

Das Einschreiben schicke ich nächste Woche, falls ich bis dahin keine Info habe. Mich interessierte hier erstmal nur: Wie wäre das hier im Grundsatz. Ich bin nämlich wirklich der Meinung, wenn Mail-Kommunikation über Jahre problemlos verlief, dass man sich als Vermieter dann nicht darauf berufen können sollte, dass das zufällig nicht mehr ankam oder man das nicht gelesen hätte oder dergleichen.

Hallo Ronin,

Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht immer eins.

Theoretisch hast Du Recht. Man könnte sich auf Deinen Standpunkt stellen.

ABER... so weit mir bekannt, werden E-Mails nach wie vor nicht rechtlich als Nachweis anerkannt. Zu viel kann dabei schief laufen, Manche E-Mails kommen nicht an, andere werden nicht gelesen, manche landen im Spam Ordner. Auch wenn es ein für Dich positives Urteil dazu geben sollte, würde ich mich nicht darauf verlassen.

Bei einem Fax sieht es rechtlich anders aus.

Wie ein Richter entscheidet ist auch leider nie vorhersehbar. Ich hatte einen Fall, dass ein Richter meinem Vermieter geglaubt hat, mir E-Mails zugestellt zu haben, die ich aber nie bekommen geschweige gelesen habe, da der anfangs gute E-Mail Verkehr irgendwann unsachlich geworden war. Daraufhin hatte ich diese Art der Kommunikation abgebrochen. Der Richter ist allen Argumenten des Vermieters gefolgt, ohne sie zu prüfen.

Um auf der sicheren Seite zu sein und keine Fristen zu überschreiten, solltest Du einen Brief aufsetzen und ihn per Einschreiben verschicken. Dann kann sich Dein Vermieter nicht rausreden und er muss Stellung beziehen.

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😏

Sowas stellt man schriftlich per klassischen Post-Einschreiben zu

Recht

Wenn es sich lediglich um inhaltliche Fehler (Rechenfehler) handelt, darfst du selbst korrigieren. Das Redultat teilst du ihm auch per mail mit und zahlst nur das, was ihm zusteht.

Sollte die Abrechnung aber formell nicht korrekt sein, ist die ganze Abrechnung unwirksam. Du könntest sie demnach deshalb zurückweisen.