Darf Vermieter Zeitaufwand und Fahrtkosten für Mietvertragsänderung berechnen?

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Fahrtkosten etc. zum Ort der vermieteten Wohnung um die Wohnungsübergabe zu tätigen sind Verwaltungskosten und die  sind vom Vermieter zu tragen.

Einfach hier eine fiktive Summe von der Kaution abziehen ist unzulässig. Nur unstrittige Schadenersatzansprüche dürfen aufgerechnet werden.

Schreibe dem Vermieter (Einwurfeinschreiben!) dass es für sein Handeln keine Rechtsgrundlage gibt und er sich ungerechtfertigt bereichert hat und dass du auf Grundlage des § 812 die Herausgabe der 100 EUR forderst. Setze ihm eine Frist von zwei Wochen und kündige für den Fall des Verzuges rechtliche Schritte an.

bwhoch2  21.01.2019, 08:59

Guter Rat an Mieter, die einem gleich den Arm ausreissen, wenn man nur den kleinen Finger hinstreckt!

Darf er nicht, aber allein schon dafür, dass er bereit war, Dir aus der Klemme zu helfen, die Dich vielleicht 1000 € oder mehr gekostet hätte, könntest Du ihm schon was zugestehen.

Aber in einer Gesellschaft, in der jeder nur noch an sich selbst und seinen größten Vorteil denkt, kommt man gar nicht auf den Gedanken, sich auch mal dankbar zu zeigen für etwas, was einem jemand getan hat und nicht tun hätte müssen.

Ich kann das nicht verstehen.

Klar, nachvollziehbar. Das übersteigt Deinen Horizont und passt nicht ein Dein Weltbild, in dem Du der Mittelpunkt der Welt bist.

Wenn er in Ausland wohnt, soll ich auch seine Flugticket erstatten?

Sehr gut möglich, dass er Dir dann gesagt hätte, dass Du die drei Monate absitzen musst. Wäre toll gewesen und Deine Freude riesig, oder?

Am liebsten sind mir immer die Mieter, denen man den kleinen Finger hinstreckt und die einem damit gleich den Arm ausreissen.

Übrigens: Deine Nachmieter werden es büßen müssen, denn nochmal wird der Vermieter nicht so entgegen kommend sein. Aber das kann Dir dann egal sein.

Also ab zum Anwalt.

Das Vertragliche zu regeln ist seine Pflicht als Vermieter er allein hat die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Widerspruch formulieren, 100 € unter Angabe einer Frist (bis zum xx.xx.) zurückfordern, danach Anwalt einschalten

buffalo23  21.01.2019, 01:01

Ist ja genauso als ob ich Unitymedia 100€ berechnen dürfte weil ich eine Stunde lang an der Hotline hing wegen denen ihrem unfähigen Kundendienst

bwhoch2  21.01.2019, 09:02
@buffalo23

Dieser Vergleich ist voll daneben. Hier wollte jemand mal soeben 1000 € oder mehr sparen und für seine zusätzlichen Bemühungen will der Vermieter nun 100 €. Natürlich kann man das verweigern und versuchen, den Hunni doch noch zu bekommen, aber mit Unitymedia und deren Geschäftsparktiken hat das gar überhaupt nichts zu tun.

Rechtlich ist es nicht zulässig solche Kosten vom Mieter zu verlangen.

Aber der VM hätte dich bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zahlen lassen können.

Da hätte wesentlich mehr als 100 € gekostet.

bwhoch2  21.01.2019, 08:53

Vielleicht das zehnfache!!!

Sieh es mal so : Du wolltest aus dem Vertrag raus, der VM hat den Nachmieter akzeptiert ( macht nicht jeder VM ). Da du aus dem bestehenden MV raus wolltest hast du sicher einen Vorteil gesehen. Ich denke, selbst wenn du die 100 € bezahlst hast du immer noch einen Vorteil !

albatros  21.01.2019, 04:53

Der Vermieter hätte auch bei Einhaltung der ges. KF zum Ort seiner Mietwohnung kommen müssen um die Wohnung zurückzunehmen bzw. an den neuen Mieter zu übergeben. Da Beides in einem Zuge erfolgte, hat er noch eine Fahrt sogar gespart. Seine Fahrkosten sind reine Verwaltungskosten und die sind nicht umlegbar.

Indianer66  21.01.2019, 17:42
@albatros

Die Frage ist nur, ob man wg. 100 € einen Verwaltungsakt in Gang bringt, welcher evtl. wesentlich teurer wird z.B. durch Anwalts - und ggf. Gerichtskosten. Man sollte auch mal fünfe gerade sein lassen.

albatros  21.01.2019, 17:54
@Indianer66

Es bedarf keines solchen Verwaltungsaktes. In der Regelreicht es schon, dass man ankündigt, sich wehren zu wollen. Es gibt viele Mieter für die 100 EUR viel Geld sind.

Indianer66  22.01.2019, 01:57
@albatros

Das ist wohl richtig. Nur wenn das nicht funktioniert ist deine These hinfällig. Es gibt so viele Menschen ( vom Mietrecht abgesehen ), die unbedingt Recht haben wollen und sich verirren. Die Anwälte freuen sich. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

albatros  22.01.2019, 03:45
@Indianer66

Trotzdem sollte man sein Recht nicht nur kennen sondern auch anwenden/durchsetzen und nicht von Vornherein Duckmäusern. Zumal, wenn die Rechtslage klar ist.