Vermieter auf Fehler in neuer Mietberechnung hinweisen?

11 Antworten

Die letzte Mieterhöhung war zum 1.12.2017 

Dann darf wieder erst nach 15 Monaten die Miete erhöh werden!

Die Erhöhung, die sich jetzt allerdings ergeben hat, und zum 1.1. des Folgejahres in Kraft tritt, begründet sich aus einer erfolgten Modernisierungsmaßnahme (§ 559 BGB) 

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist trotz der letzten Mieterhöhung möglich, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

und damit kommen wir auf 7,83€/qm, was ja dann immer noch eine Erhöhung auf den ursprünglichen qm-Preis von rechnerisch 18% beträgt.

So wird das nicht gerechnet.

Der Vermieter darf jährlich 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen.

Schau mal in den Link, da sind weitere wichtige Infos:

https://www.finanztip.de/mietwohnung-modernisierung/

Sorry....wo steht was von letzter Mieterhöhung zum 01.12.2017 ?

Und...wo schreibt der FS etwas von Modernisierung ?

@Indianer66

Entschuldige, habe erst im nachhinein gelesen wg. Mieterhöhung zum 01.12.17

Danke für den Link!

Die Erhöhung zum 1.11. entspricht genau 11% von den anfallenden Modernisierungskosten (angerechnet auf unsere Wohneinheit). Rechnungen liegen in Kopie vor, die Zahlen stimmen entsprechend.

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nicht um die Erhöhung der Kaltmiete, sondern um die Senkung der Nebenkostenvorauszahlungen? Kaltmiete erhöht - Nebekostenvorauszahlung gesenkt= Gesamtmiete bleibt gleich?

Du musst den Vermieter darauf nicht hinweisen. Allerdings kann es passieren, dass ihr mit Jahresabrechnung eine deftige Nachzahlung auf euch zukommt.

Solange der Vermieter nur ankündigt die Nettomiete erhöhen zu wollen, bleibt das für dich ohne Bedeutung.

Nun hat der Vermieter seine Ankündigung wahr gemacht und dir ein Mieterhöhungsverlangen zugestellt. Das MEV kann sich aber nur auf die Nettomiete beziehen. Betriebskosten können dabei nicht erhöht werden. Zudem wäre neben dem MEV ein Schreiben zur BK-Anpassung erforderlich, wenn zuvor eine BK-Abrechnung übergeben wurde. Oder die Betriebskosten werden pauschal von dir bezahlt - der Vermieter hat sich dazu im Mietvertrag eine jährliche Anpassung vorbehalten. Es wäre auch eine Teilinklusivmiete denkbar.

Der Möglichkeiten gibt es viele, du solltest hier mehr Details preisgeben.

Wir zahlen die BK im Voraus. Anpassung dieser ist auf Grundlage der BK-Abrechnung von 2017 zum 1.10., also letzten Monat, erfolgt, da wir zu viel Guthaben hatten. Allerdings weicht der dort errechnete Wert von dem, der uns jetzt mitgeteilt wurde, ab.

@chrltt90

Dann nenne bitte die Höhe des Guthabens, die ehemalige monatliche Vorauszahlung auf die BK und die nun aktuelle:

@Gerhart

Bis einschließlich 9/18 haben wir monatlich eine NK-Vorauszahlung i.H.v. 242,63€ geleistet. Wir haben auf Grundlage der NK-Abrechnung für das Jahr 2017 374,36€ Überschuss gehabt, der uns von Vermieterseite zurückerstattet wurde. Entsprechend ergab sich ab 10/18 eine angepasste NK-Vorauszahlung i.H.v. 211,43€ und in die Gesamtmiete, die wir ab 01/19 zahlen sollen, geht die NK-Vorauszahlung nur noch i.H.v. 201,30€ ein.

@chrltt90

Keiner wird dich hindern die angepasste BK-Vorauszahlung von 211,43€ wie von dir errechnet an den Vermieter zu leisten. Diese ist aber erst ab 12-2018 an den Vermieter zu zahlen.

Eine Prüfung der BK-Abrechnung des Vermieters für 2017 wäre dennoch zu empfehlen.

@Gerhart

Ok, wir haben die aber, wie von Vermieterseite gewünscht, bereits ab 1.10. so gezahlt. Sollte aber ja eigentlich, da es ein BK-Vorauszahlung ist, für uns kein Problem sein.

Überprüfung der BK-Abrechnung von 2017 ist geschehen, Kostenpositionen waren alle transparent und nachvollziehbar und die Zahlen sind auch rechnerisch korrekt.

Was das jetzt allerdings insgesamt mit dem zu tun hat, worauf meine Ausgangsfrage abzielte, bleibt mir noch unklar, aber ich denke, ich habe in anderen Posts schon alles soweit geklärt bekommen. Trotzdem vielen Dank.

Die Nebenkosten in dieser Rechnung sind irrelevant, weil am Jahres- bzw. Abrechnungszeitraumende eine Abrechnung erfolgt. Zu wenig gezahlte Nebenkosten müssen dann nachgezahlt werden.

Da ihr üben den Fehler bescheid wisst, solltet ihr darauf Hinweisen. Rein rechtlich könntet ihr Probleme bekommen, sollte es der Mieter selber merken.