Vermieter hat Fenster zugemauert, besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht?

7 Antworten

habe ich ein Recht einfach auszuziehen ohne die Kündigungsfrist einzuhalten

Nein. IMHO ist es dir zumutbar, "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist" abzuwarten.

Wie dir gesagt wurde, erforgte die Massnahme schliesslich nicht willkürlich, sondern aufgrund eines umzusetzenden Beschlusses des Bauamtes.

so Dunkel das ich mich nicht mehr Wohlfühle, die Wohnung ist in einen nicht Zumutbaren Zustand,

Das mag dir so vorkommen. Nun ist sie dadurch aber weder unbewohnbar noch wäre dir "der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil wieder (...) entzogen", was der einzig Grund eines notwendig berechtigten Interesses deiner fristloser Kündigung wäre.

G imager761

Ja man kann glaub ich krank werden wen man kein Vitamin D (von der sonne) bekommt und man kann es kündigen wenn es gezeigt wurde und es zum Vertrag gehört kann man fristlos kündigen

eden111295 
Fragesteller
 11.04.2017, 21:18

Danke!

AchIchBins  13.04.2017, 00:27
@eden111295

Hmmm....für was bedanken sie sich?

Ohne Tageslicht geht man sicherlich irgendwann ein... aber die Tür hat dein VM ja nicht zugemauert, also könntest ja auch mal raus gehen...?

Die Wohnung wurde baulich verändert, somit schon mal ein Grund für eine Mietminderung. Ebenso kann man den VM verpflichten diesen Zustand, also Licht in die Wohnung lassen, wieder herzustellen, entweder wie es war oder durch neue Fenster.

eden111295 
Fragesteller
 11.04.2017, 21:17

Die Tür kann ich nicht mehr öffnen, der Vermieter baut hinter der Tür ein Dach es sieht so aus als wird das ein Wohnraum, er meinnte er müsste die Terasse abreissen weil das Bauamt dies gefordert hätte

Da fehlen noch Angaben. "Terrasse" ... ist es eine EG-Wohnung zu der die Terrasse bei Mietbeginn gehörte, oder war es eine Terrasse der Nebenwohnung? War die Terrasse Bestandteil der Wohnung steht für dich jetzt eine Mietminderung an mit dem Hinweis auf den "Minderwert". Auch das zumauern der Türe etc. hat finanzielle Konsequenzen. Der Vermieter muss natürlich der Aufforderung der Stadt nachkommen, im Gegensatz wird deine Wohnung nun günstiger, dazu würde ich aber einen RA hinzunehmen.

Was mich stutzig macht ist dieses:

"Die Tür kann ich nicht mehr öffnen, der Vermieter baut hinter der Tür
ein Dach es sieht so aus als wird das ein Wohnraum, er meinnte er müsste
die Terasse abreissen weil das Bauamt dies gefordert hätte".

Also wenn keine Terrasse genehmigt ist, ist auf jeden Fall auch kein neuer Wohnraum erlaubt.

Und zur Depression.....einfach raus in die frische Luft.

Da ist einerseits eine kräftige Mietminderung drin und andererseits kannst Du die Wiederherstellung des Zustands bei der Anmietung fordern.

Ansonsten ganz normal fristgerecht kündigen und was anderes suchen.