Brief an Vermieter... Mietsminderung... Schimmel in der Wohnung!

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Wer hat denn den Fachmann bestellt? Und wie genau hat er festgestellt, dass die Wand feucht ist? Liegt ein baulicher Mangel vor schreibst du dies dem Vermieter, die Miete kannst du entsprechend dem Schweregrad mindern und deinem VM setz eine Frist zur Behebung.

Als allerserstes, wer war der Fachmann und was hat er geprüft, mit welchen Messwerkzeugen? Dann stellt sich noch die Frage, was glaubt der "Fachmann" was die Ursache ist? Die Minderung ist immer ein probates Mittel, behebt aber den Mangel nicht. Und, Sie müssen diesen Mangel angezeigt haben. Ihnen gehen ansonsten Ansprüche verloren und der Vermieter kann seinerseits Ansprüche gegen Sie geltend machen. Zu einer überstürzten Minderung würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht raten. Noch ist offensichtl. die Ursache noch nicht wirklich klar, es gibt nur die Aussage eines "Fachmanns" und ob diese etwas wert ist, muss sich erst noch zeigen. Ich rate vielmehr dazu, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen und um Behebung des Mangels zu bitten. Sie sollten bedenken, dass wenn der Vermieter den Mangel nicht zu vertreten hat, mindern Sie zu Unrecht und daraus folgen Konsequenzen. Für was auch immer Sie sich entschließen, keine dieser Vorgehensweisen ist ein Grund zur Kündigung, durch den Vermieter. MfG

Ein Außenstehender kann nicht Dein Lüften und Heizen beurteilen. Das ist unmöglich. Auch ein "Fachmann" kann das nicht. Ein Sachverständiger für Bauwesen kann die Mauerwerksfeuchte mittels Gerät messen. Ist das geschehen? Als allererstes aber muss der Vermieter informiert werden.

Auch hier ist die Mietminderung natürlich das gute Recht des Mieters, im Zweifel ist das erste Druckmittel der Wahl gegen den Vermieter zur Behebung des Mangels aber wieder die Androhung der Ersatzvornahme gemäß § 536a Abs. 2 BGB...

Rausschmeißen kann einen der Vermieter deswegen nicht...