Ist der Vermieter verpflichtet Ersatz zu leisten?

5 Antworten

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Erst einmal hat der Erwerber euren Mietvertrag so mit gekauft, wie er ist. Nur wenn nachweislich die behördliche Auflage besteht, dass er diese Änderung vornehmen MUSS, kann er von euch diese Duldung verlangen.

Was er gerne MÖCHTE, interessiert erst mal niemanden.

Okay. Aber wenn ich durchaus mit den neuen Fenstern einverstanden bin, nur nicht damit, dass der Sonnenschutz ersatzlos bleibt?

@ragglan

Dann ist das Verhandlungssache.

@ragglan

Die alten Jalousien waren de facto Sonnenschutz (auch). Du hast mit diesen die Wohnung gemietet und hast deshalb Anspruch auf kostenlosen gleichartigen bzw. ähnlichen  Ersatz. Das wäre auch keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes die dir eine 8%ige Umlage bescheren könnte.

Man könnte jetzt argumentieren, dass dadurch der Wohnwert sinkt.

Dann wird jedoch der Vermieter nicht vergattert, Dir was zu zahlen oder irgendwas einzubauen, sondern sowas geht über die Miethöhe.

Wieviel und ob überhaupt eine Mietkürzung hierbei jedoch angebracht erscheint, dazu gibt es keine klaren Regeln.

Sowas muss vor dem Gericht ausgefochten werden.

Und ohne Anwalt geht sowas nicht, alsio wäre das der nächste Schritt, eine Rechtsberatung.

Ich betreue mich dich erst mal auf das entsprechende Gespräch vor. Der Vermieter hat noch keinen Widerstand aber auch noch keinen schriftlichen Bescheid für den Umbau gegeben. Ich sammle Argumente, um Gericht nicht zu belasten.

@ragglan

nicht "betreue" sondern "bereite"

je nachdem was im Vertrag ausgehandelt wird

leider kenne ich darin keinen speziellen Paragraphen darin, aber dies ist alleinige Vermieter/Eigentümerangelegenheit. Gehe ggf zum Mieterbund

Naja, Austauschen geht ja nur über die Wohnung. Keine Absprache, keinen Zutritt. Ist doch ganz einfach, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Mieter MÜSSEN den Handwerkern Zutritt gewähren!