Vermieter droht mit Rauswurf?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde zu ihm gehen und mich nochmal für den "Krach" entschuldigen. Du weist nicht was mit ihm zu dem Zetpunkt los war, und selbst wenn Feiertag ist...wenn man müde ist und nicht schlafen kann ist man genervt. Er hat wahrscheinlich überreagiert, aber wenn du nochmal auf ihn zugehst nimmst du ihm den Wind aus den Segeln.

Vielleicht hatte er einfach schlechte Laune.

Tipp: Bei so etwas kann man sich immer an einen Mieterverein wenden, und einfach mal nachfragen, welche Rechte man hat. Sicherlich müsste er Euch erst mal verwarnen und darf Euch nicht wegen einmaliger "Ruhestörung" rauswerfen. Es ist natürlich ungünstig, wenn er mit im Haus wohnt und so "sensibel" ist. Ich wohne bspw. in einem Haus, in dem jeder mal Party feiert oder grillt und das keinen anderen stört, keiner geht sich beschweren oder so.

Ich würde mich freundlich in einem kurzen, informellen Schreiben beim Vermieter entschuldigen, vielleicht eine kleine Schachtel Pralinen oder so dazu legen und warten, was kommt. Manche Menschen sind auch einfach übersensibel (oder er hatte in der Nacht gerade Migräne) und beruhigen sich dann leichter, wenn sie merken, dass man nicht aus böser Absicht gehandelt hat oder das die Einleitung für wöchentliche Musiksessions in der Nacht ist.

TrudiMeier  16.05.2016, 11:45

Bei so etwas kann man sich immer an einen Mieterverein wenden, und einfach mal nachfragen, welche Rechte man hat.

Der Mieter hat vor allem das Recht, sich an die Ruhezeiten zu halten. Warum rennt eigentlich gleich jeder zum Mieterverein und schreit nach seinen Rechten, anstatt erstmal vor der eigenen Türe zu kehren?

muellfisch 
Fragesteller
 17.05.2016, 09:02
@TrudiMeier

Also erstens "renne ich nicht zum Mieterverein" weil ich denke, dass man mit Menschen auch normal reden kann. Zweitens muss man mich nicht blöder darstellen als ich bin. Es war ein wenig lauter, keinerlei Grund für ihn so einen Ton anzubringen und ich habe mich gestern auch schriftlich bei ihm entschuldigt. Dennoch ist seine Reaktion absolut bekloppt gewesen.

Der Vermieter wohnt mit im Haus wenn ich das recht verstehe.

Hat das Haus mehr als 2 Wohnungen?

muellfisch 
Fragesteller
 16.05.2016, 11:31

Insgesamt drei Parteien, in einem wohnen wir, im anderen er und im dritten eine alte Frau.

Auch wenn ihr vor einem Feiertag in der Nacht eine Party feiert, habt ihr euch an die Ruhezeiten zu halten. Vorher die Nachbarn über die Party unterrichten und man hat in den meisten Fällen seine Ruhe vor nörgelnden Nachbarn. Ihr habt euch zwar sehr rücksichtslos verhalten - aber sowas scheint ja heutzutage schon normal zu sein - der Vermieter kann euch aber wegen eines Vorfalls nicht rausschmeissen. Eine Abmahnung werdet ihr aber evt. erwarten können, zu Recht.

muellfisch 
Fragesteller
 17.05.2016, 09:04

Eine Abmahnung wegen einmaliger lauter Musik nachts, was für ein dummes Geschwätz. Naja, ich habe solche engstirnigen Kommentare bereits erwartet.

Finde das so unverschämt. 

Findest Du?

Unverschämt war Dein/Euer Verhalten.

Die Musik war etwas lauter gedreht als sonst, es liefen mehr Leute durch die Wohnung als üblich und das Fenster war öfter zum rauchen offen. Die blieben etwa 1 1/2 Stunden, von halb eins bis zwei Uhr nachts ca. 

1. Es gilt von 6-22 Uhr Zimmerlautstärke und das 7 Tage die Woche  und das ganze Jahr. Finde das so unverschämt. Von 22 - 6 Uhr Nachtruhe; also noch leiser.

2. Man hätte den Vermieter fragen bzw. über die Party informieren können.

Wie würdet ihr reagieren?

In Zukunft die Zimmerlautstärke einhalten oder vorgehen wie ich es geschrieben habe.

Solltet Ihr zusammen in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter leben, dann kann er erleichtert kündigen, dass solltet Ihr beachten.