Wieviel Gewerbelärm muss man dulden?

4 Antworten

Wende duch an dein Umweltamt, das für die Überwachung von Gewerbelärm zuständig ist. Die sollen mal Messungen machen. Wahrscheinlich werden die dem Partyservice Auflagen zur Minderung des Gerätelärms machen. Das dauert natürlich etwas.

Um die Sache zu beschleunigen, kannst du auch einfach mal nachts die Polizei rufen, damit die den Lärm bestätigen kann. Der Bericht geht dann an das Umweltamt.

Ausziehen würde ich nicht in Erwägung ziehen. Auch würde ich die Miete nicht mindern, weil du keine Beweise für die Lärmstärkte und -häufigkeit hast. Da könntest du gegenüber dem Vermieter den Kürzeren ziehen.

Lärm ist subjektiv. Nur wenn man objektive Grenzwertüberschreitungen nach zulässiger Messmethode ermitteln und beweiskräftig erheben (lassen) könnte, etwa durch die zuständigen Behörden, kann man den Pächter über den VM zur Abhilfe seiner Lämemmissionen bewegen :-(

Das wird allerdings ein monatelanger Kampf mit langwierig wie zermürbendem Schriftwechsel und kostenvorschüssigen gerichtlichen (Beweis-)Verfahren mit anhaltend unveränderten Schlafstöungen, der dich dann doch auf den Gedanken eines Unzugs bringen sollte: Der Klügere gibt nach, bevor er bricht :-O

G imager761.

Außer die Miete zu mindern könntest Du den Vermieter auch noch verklagen. Mit dem Ziel, dass er vom Gericht unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet wird, für Ruhe zu sorgen. Dazu bräuchtest Du allerdings erst einmal harte Beweise. Du müßtest Dir ein Schallmessgerät besorgen und dann über mehrere Wochen ein Lärmtagebuch führen. Und dann wäre es ganz sicherlich nicht verkehrt, alles weitere zusammen mit einem Fachanwalt für Mietrecht zu machen

Übrigens kann die Mietminderung in solchen Fällen durchaus schon mal 50% der Gesamtmiete betragen. Kommt halt drauf an, ob alle Räume der Wohnung betroffen sind.

Ja, Ruhe wirst Du unter genanntem nicht haben...Mietminderung..kannst Du bei Deinem Eigentümer/Vermieter vorübergehend geltend machen...fristgerecht kündigen kann Dich der Eigentümer trotzdem. Zumal der Eigentümer des Lieferservices schon Interesse an der Wohnung bekundet hat... ist ein Nachfolger schon vorhanden!

skyfly71  19.12.2015, 21:19

...fristgerecht kündigen kann Dich der Eigentümer trotzdem.

Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind Dir aber bekannt, ja?