Kündigung lebenslanges Wohnrecht?
Hallo,
unsere Nachbarn sind die ehemaligen Eigentümer des Hauses, in dem wir wohnen. Sie haben an unsere Vermieter verkauft und ein lebenslanges Wohnrecht vertraglich vereinbart.
Unsere Vermieter sind mittlerweile auch nicht sehr begeistert von unseren Nachbarn.
Nun folgende Frage:
unsere Nachbarn gucken Tv in einer Lautstärke, das wir mithören können. Trotz mehrfacher Bitte, von uns und auch den Eigentümern, wird der TV in den Abendstunden nicht leiser. Dazu kommen noch so Schikanen, wie zB das Licht im Hausflur auszuschalten, wenn wir abends im Treppenhaus sind usw.
Gibt es eine Möglichkeit, jemanden mit Wohnrecht zu kündigen, wenn derjenigen gegen die Hausordnung verstößt und sich aufspielt, als wären sie noch Eigentümer.
5 Antworten
Kündigung nicht nur bei einer Zwangsversteigerung kann das Wohnrecht erlöschen.
Bei Ruhestörung diese zur Anzeige bringen.
Eingetragenes Wohnrecht kann nicht gekündigt werden.
Funk-Kopfhörer empfehlen.
Da kann etwas nicht stimmen,
wenn es für das Haus Wohnrecht gibt, kann es keine Mieter geben.
da müsst ihr euch wohl einigen, so was kann man nicht kündigen.