Vermieter betritt fewo in abwesenheit?

7 Antworten

Ich hätte mich beim Vermieter für die schnelle Hilfe bedankt.

Bei einer Ferienwohnung ist es doch klar, dass der Vermieter einen Schlüssel hat - anders als bei einer Mietwohnung. Ich habe das bisher so erlebt, dass der Vermieter klopft, um einen nicht zu überraschen. Ist man nicht da, kommt er eben rein.

(Wir hatten schon Fälle, in denen wir um etwas in der Ausstattung gebeten haben, z.B. ist in vielen Ferienwohnungen keine geeignete Kanne für Tee vorhanden. Die wurde uns dann nach unserer Bitte eben in die Küche gestellt.)

Wie oft soll denn der Vermieter wiederkommen, wenn man nicht da ist, bis er einen dann antrifft? Immerhin möchte man das "Problem" ja auch schnell gelöst haben, nicht erst am Ende des Urlaubs.

Stellwerk  14.08.2020, 11:22

Am liebsten mit schriftlicher Ankündigung zwei Wochen im Voraus ;D

Zunächst einmal würde ich in den Mietvertrag und die AGB schauen, ob dort der Zutritt zu der Ferienwohnung geregelt ist. Das kommt nämlich durchaus vor, dass das was zu drinsteht.

Wenn nicht, gilt dasselbe wie in einer sonstigen Mietwohnung: Einfach so darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten.

DerHans  14.08.2020, 18:42

Selbst wenn das darin steht, wäre das eine unwirksame Klausel.

Na ja, du hast ja eine Beanstandung gehabt und ihn somit praktisch aufgefordert, das zu beheben, wozu er die Wohnung ja nun einmal betreten muss.

Wenn er einfach so reinspaziert wäre, ohne einen Grund, könnte ich deinen Ärger verstehen. Aber so? Er wollte es in Ordnung bringen, während ihr abwesend seid, damit es wieder läuft, wenn ihr zurück seid und ihr die Mikro dann nutzen könnt.

So furchtbar falsch kommt mir das nicht vor, wenn ich ehrlich bin. Natürlich hätte er einen Termin machen können mit euch, aber eigentlich war das doch nur schnelle, unbürokratische Abhilfe, mehr nicht!

Ich sehe das allerdings ganz anders und denke auch zurecht. 

Nur hilft Dir das nicht weiter. Eine Ferienwohnung ist keine normale Mietwohnung. Es gelten im Allgemeinen nicht die Bedingungen eines Wohnungsmietvertrags, weil es sich um eine Beherbergung handelt und nicht um dauerhafte Vermietung einer Wohnung.

In der Regel gibt es dafür dann auch einen Beherbergungsvertrag und in diesem ist bestimmt geregelt, dass der Vermieter jederzeit in die Wohnung darf, um z. B. dringend notwendige Reinigungs- oder Reparaturarbeiten auszuführen. Ein Ferienwohnungsvermieter, der am Platz ca. 10, 20 oder mehr Ferienwohnungen vermietet, hätte sonst ein großes Problem, seine Servicequalität aufrecht zu erhalten, wie nun bei Euch geschehen.

Egal, ob Hotel oder Ferienwohnung, Du wirst es immer hinnehmen müssen, dass Zimmermädchen, Hausmeister oder auch die Leitung des Betriebs während Eures Aufenthalts Zimmer oder Wohnung betreten.

Wertsachen: In guten Wohnungen gibt es dafür abschließbare Schränke oder gar einen Safe und wenn einem die vorhandenen Möglichkeiten nicht sicher genug sind, fragt normalerweise an der Rezeption. Gibt es so etwas bei Euch nicht, fragt man den Vermieter, wo man Wertsachen sicher deponieren kann.

Ist ein Safe oder eine sichere Aufbewahrung nicht im Vertrag enthalten, muss man sich das nächste Mal eben was anderes suchen.

Schaut in Eurem Beherbergungsvertrag erst einmal nach, bevor Ihr das nächste mal den dienstbereiten Vermieter ansch...

formal ist es dem Vermieter nicht gestattet, die angemietete Wohnung zu betreten,aber auf der anderen Seite sei doch froh, daß Du so ungestört den Urlaub genießen konntest am Strand