Vermieter betritt ungefragt Wohnung ond Terrasse. Darf er das?

10 Antworten

Ein ganz klarer Hausfriedensbruch wenn keine Gefahr im Verzug ist. Der Vermieter hat von dir die Erlaubnis einzuholen, wenn er in Fällen, in denen nicht höchste Gefahr im Verzug ist, deine Wohnung betreten will. Er darf nach geltender Rechtssprechung noch nicht einmal einen Schlüssel zur Wohnung zurückbehalten, sondern muss sämtliche Schlüssel bei Anmietung an den Mieter aushändigen.

Du solltest die Handwerker anweisen niemanden außer deiner Familie reinzulassen. Sprich sie sollten nicht mal deine Tante etc. reinlassen, wenn sie sie nicht kennen.

Wenn nötig vielleicht Schlösser tauschen, falls der Verdacht besteht, dass der Vermieter einen hat.

Der Vermieter hat keines Falls das Recht einfach in deine Wohnung zu kommen ohne deine Zustimmung, da du der/die Bewohner/in das Hausrecht für die Wohnung hast.

Was soviel heißt, dass der Vermieter ohne Zustimmung Hausfriedensbruch begeht auch wenn ihm das Gebäude gehört.

 

Sollte er dies nochmal tun solltest du rechtliche Schritte androhen. 

 

Hoffe für dich das passiert nicht nochmal.

 

Hier nochmal eine Referenz:

<a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=31129&ccheck=1" target="_blank">http://www.123recht.net/article.asp?a=31129&ccheck=1</a>

 Was mache ich nun?

Halte ihm den Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes unter die Nase.

"Die Wohnung ist unverletzlich"

Sowie den § 123 des StGB

Hausfriedensbruch

Und den Handwerkern sagst Du das Du Dich bei ihrem Chef beschweren wirst.

"Er denkt  wohl, das Haus gehört ihm und er kann machen was er will."

Möglicherweise gehört ihm das Haus tatsächlich... Trotzdem kann er nicht machen, was ihm beliebt.

Er darf die "Mietsache" (die die Terrasse vermutlich mit einschließt...) nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten.

Es müssen auch bestimmte Gründe vorliegen, die das Betreten der Mietsache rechtfertigen (z.B. Schadensbegutachtung .....)

Ein einfaches "mal nachschaun, wie's so aussieht..." reicht nicht als Besichtigungsgrund.

Besichtigungstermine müssen mit dem Mieter vorher abgestimmt werden.

Ausnahmen gelten nur bei "Gefahr im Verzug"

 

 

Das darf er natürlich auf keinen Fall. Wenn der Vermieter die Wohnung betreten möchte, hat er mit Euch vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar 48 Std. vorher.