Kündigung wegen Eigenbedarf, muss ich renovieren?

12 Antworten

Ob du renovieren mußt oder nicht, müßte aus dem Mietvertrag hervor gehen. Wenn nicht, gilt eigentlich die Vereinbarung. Aber rede doch mal mit dem Vermieter, vielleicht läßt sich sowohl wegen Renovierung, als auch wegen Mietzahlung was machen.

Verhandlingssache, vllt will der VM alles Renovieren und ist froh, wenn er eher anfangen kann.

Muss ich die Wohnnung streichen, obwohl ich ja gar nicht ausziehen möchte?

steht im Mietvertrag, auch wenn man die Wohnung unfreiwillig räumen muss, muss man sich dennoch an die Vereinbarung im Vertrag halten alles andere wäre Vertragsbruch und was dann passiert steht auch drinne.

Renovierungen:

Sofern im Mietvertrag geregelt ist, dass bei Rückgabe der Wohnung diese zuvor renoviert werden muss, muss das auch getan werden, wenn dir die Wohnung gekündigt wurde.

Wenn keine Mängel vorliegen oder du einer vertraglich geregelten, regelmäßigen Renovierung (etwa der Tapetenwechsel alle 5 Jahre oder das Streichen alle 3) erst vor Kurzem nachgekommen bist und kein Schaden daran enstanden ist, kannst du dies dem Vermieter als bereits durchgeführte Renovierung anbieten.

Wenn du nicht rauchst und die Wände und Textilien in der Wohnung in einem sehr guten Zustand sind, der sich durch eine Renovierung nicht oder nur in sehr geringen Ausmaßen verbessern lässt, lässt sich der Vermieter möglicherweise auf eine Übergabe ohne erneute Renovierung ein.

Wenn du im Einvernehmen deine Wohnung zum Auszug kündigen kannst, musst du die Miete nicht weiter zahlen.

wenn der Kündigungstermin aber erst nach deinem Auszug liegt musst du trotzdem weiter zahlen.

Möglicherweise lässt sich bei einem guten Zustand der Wohnung der Vermieter darauf ein, dich eher aus dem Vertrag zu entlassen.

Da du vermutlich eine Frist von wenigstens einem Monat hast, solltest du dich da schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Sofern im Mietvertrag geregelt ist, dass bei Rückgabe der Wohnung diese zuvor renoviert werden muss, muss das auch getan werden

Nicht zwingend. Oft sind Renovierungsklauseln unwirksam.

Z. B. die das bei Auszug, unabhängig von Wohndauer und Renovierungsbedarf, renovieren muß. Und das Vorschreiben in welcher Farbe gestrichen werden soll auch.

@anitari

In meinem Mietvertrag steht, dass ich sorge zu tragen habe, dass die Mietsache (also die Wohnung) weitervermittelbar bleibt, oder ich habe einen vermittelbaren Zustand wieder herzustellen, der mindestens dem ursprünglichen Zustand entspricht. Dabei werden mir sogenannte "Erhaltungs- und Pflegeanweisungen" nahegelegt, aber wie will mein Vermieter schon prüfen, ob ich 2 cm dicke Pappscheiben hinter aufgehängte Bilder klebe ;) Wenn dadurch aber Rahmen entstanden sind muss ich das natürlich beheben.

Für mich persönlich gehört ein einfach weißer Neuanstrich in den Räumen, die in den letzten 3 Jahren nicht renoviert wurden oder denen, deren Wandgestaltung sehr geschmacksspezifisch oder dunkel ist, beim meinem Auszug zum guten Ton (sofern ich nicht selber einen Nachmieter finde, der die Räumlichkeiten so übernimmt).

Es wäre schön, wenn andere Mieter das ähnlich sehen würden, denn meine Wohnung habe ich mit einer nikotinbeschichteten Blumenmustertapete in allen Räumen und ohne Fußbodenbeläge übernommen.

Farben nicht, aber beispielsweise "hell" ist ein Begriff der die Klausel nicht unwirksam macht. Mein Wohnzimmer ist Grau-schwarz, das muss ich streichen, grüne Wände können grün bleiben.

Ich hab denke ich sowieso Glück mit meinem Vermieter, weil hier recht viel erlaubt ist und die Wertigkeit des Mietvertrags schon allein daran erkennbar ist, dass dieser nicht einmal die Salvatorische Klausel enthält ;)

@user2497

Was zum guten Ton gehört und die Richter in Karlsruhe dazu entschieden haben sind nun mal 2 Paar Schuhe.

Die salvatorische Klausel, in meinen Mietverträgen auch nicht enthalten, ist auch unnötig.

@anitari

Das ist mir bewusst. Was in Karlsruhe entschieden wird ist in der Praxis auch nicht unbedingt Alltag (besonders im Streitfall).

Ich hab die bisher in jedem Vertrag gehabt.

  • Wie ist der Eigenbedarf begründet?
  • Zum 01.07.? Also ist dir die Kündigung spätestens am 04.04.2013 zugegangen, ansonsten passt der 01.07.13 nicht.
  • Wenn du 5 Jahre dort gewohnt hast beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, ab 8 Jahren sogar 9 Monate.
  • Du schuldest Miete bis zum Ablauf des Mietverhältnisses. Du musst nicht zum 15.05. raus.
  • Starre Regelungen zu Renovierungen sind nichtig, daher überprüfen lassen beim Mieterbund oder einem Fachanwalt.