Kündigung wegen Eigenbedarf - Mehrfamilienhaus - darf sich Vermieter wahllos eine Wohnung aussuchen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich kann der Vermieter so einfach nicht - auch nicht wegen nachweislichen Eigenbedarfs - einen langjährig schon bestehenden Wohnungsmietvertrag kündigen. Zudem wo hier - wie richtig schon selbst erkannt - Ermessensfragen noch anstehen und er zur Vermeidung eines unangemessenen Härtefalles auf jeden Fall gezwungen ist, zunächst andere Möglichkeiten einer Befriedigung seiner nun plötzlich erwachsenen persönlichen Nutzungsinteressen zu prüfen. Das hier zugrundeliegende und gerichtsfest entscheidende Prinzip ist das der Interessenausgewogenheit.

Weitere (amtlich verbindliche) Hinweise findest Du unter:

http://www.bmj.bund.de/files/-/3702/Mieterschutz%20bei%20Eigenbedarf%20Stand0908barrierefrei.pdf

Und wenn das noch nicht reicht, ruf hier wieder rein; dann sehen wir weiter!

Leg Widerspruch ein, falls er tatsächlich schriftlich kündigt

Er muss die Kündig schriftlich abgeben und ganz genau begründen, warum es gerade diese Wohnung sein soll.

Die Kündigungsfrist muss er auch beachten. Da ihr 9 Jahre drin seid beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.

Außerdem wäre euer Fall eine soziale Härte, weil ihr selber aus eigenen Mitteln ausgebaut habt und noch nicht abgewohnt hat.

Heizung und Fußboden haben eine kange Lebensdauer.

Aber ich würde dem Vermieter am Anfang nicht zuviel Futter geben und wie gesagt - wenn ihr eine schriftliche Kündigung bekommt - erstmal einfach der Kündigung widersprechen.

viele weitere Infos bekommst du, wenn du unter Kündigung Eigenbedarf googelst.

sandronimo 
Fragesteller
 01.12.2010, 21:19

Der Vermieter sagt, dass die Wohnung nach 10 Jahren abgewohnt sei. Wir haben sone blöde Klausel im Mietvertrag, nach der nach Ablauf einer gewissen Frist (die zum 1.12. abläuft) über die Grundmiete neu verhandelt wird. Der Grundmietpreis zum Selbstausbau war sehr billig, deswegen haben wir auch ca. 150M² ausgebaut. Nun will der Vermieter das Doppelte an Miete haben. Das war uns zuviel, wir wollen uns trotz dieser Klausel nach der Kappungsgrenze richten. Darauf hin hat der V. gesagt, dass es für ihn ein leichtes sei, die wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen. Ich habe nun Angst, dass wir aus unserer schönen Wohnung rausmüssen. da steckt ja nicht nur Geld sondern auch Liebe drin. Alles ist passgenau, Küche, Hochbetten für die Kids... Wenn wir bereit sind, die Mieterhöhung zu bezahlen, lässt er uns drin wohnen, wenn nicht, kündigt er uns. Jetzt überlegen wir, ob wir nachgeben, damit wir in unserer geliebten Wohnung bleiben können. Ich habe Angst, dass, wenn es hart auf hart kommt und der V. Recht bekommt, wir dann rausmüssen.

fragnet2010  01.12.2010, 22:54
@sandronimo

Ihr Vermieter ist ja ein Herzchen ;-) Vielleicht schwer für ihn, aber auch für ihn gelten die gesetzlichen Regelungen. Verstehe ich Sie richtig, dass Ihr Vermieter Ihnen gedroht hat: Entweder doppelte Miete oder Kündigung wegen Eigenbedarf? Haben Sie Zeugen dafür? Was ist denn der "Grundmietpreis"? Meinen Sie die Nettokaltmiete? Selbstverständlich gelten auch für Ihren Vermieter die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen. Und wenn er Ihnen tatsächlich wegen Eigenbedarf kündigen sollte, gehen Sie zum Mietrechtsanwalt. Er hat keine Chance, damit durchzukommen. Es wird Sie nichts kosten.

sandronimo 
Fragesteller
 01.12.2010, 23:40
@fragnet2010

Ja, die Grundmiete ist die Nettokaltmiete. Zuzüglich bezahlen wir noch Betriebskosten und Heizkosten. Wir haben auch ziemlich hohe Energiekosten, da die Warmwasseraufbereitung nur über Strom läuft. Deswegen können wir uns die Dopplung der Grundmiete kaum leisten. Letztendlich ist es schon so was wie eine Erpressung, natürlich unter 4 Augen. Lassen wir uns auf die Mieterhöhung ein, gibt er uns einen neuen Mietvertrag, indem er dann auch festhalten will, dass dann dafür keine weitere Mieterhöhung zukünftlich in Kraft treten wird. Das ist sozusagen sein Entgegenkommen, wenn wir die höhere Miete anstandslos bezahlen

anitari  02.12.2010, 10:52

"...beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate." Stell mal die 6 auf den Kopf;-)

Ab 8 Jahre hat der Vermieter eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Ich würde auf alle Fälle die Hilfe eines Mieterschutzvereins in Anspruch nehmen.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter dem vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die gemietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln, WM 90, 347) Eigenbedarfskündigungen sind zulässig. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Personen angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerfG WM 89, 483; BayObLG WM 85, 50; usw.)

Als vermieter hat man eine sehr lange Kündigungsfrist einzuhalten und muss alles sehr genau begründen.

Der Vermieter darf auf keinen Fall kündigen um mehr Miete durch neue Mieter zu bekommen. Stellt sich hinterher heraus, dass die Wohnung "an Fremde" weiter vermietet wird, kann man den Vermieter verklagen und viel Geld bekommen!

Er muss nachweisen, dass genau diese spezielle Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden soll. Bei einem Mehrfamilienhaus ist dies nicht ohne weiteres möglich. Hoffentlich habt ihr den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn und den Ausbau dieser Wohnung dokumentiert. Wenn es nicht im Mietvertrag festgelegt ist, könnte er verlangen, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird, wenn ihr auszieht (Um Geld heraus zu schlagen)